Inhalte mit dem Schlagwort „Wortmarke“

16. Juni 2015

Trennung einer Wortmarke für rechtserhaltende Benutzung unschädlich

graues R in grauem Kreis
Beschluss des BGH vom 18.12.2014, Az.; I ZR 63/14

Die veränderte Schreibweise einer Wortmarke ist unschädlich, wenn damit der Begriffsinhalt der Marke nicht verändert wird. Ist die Marke kein einheitliches Wortzeichen, sondern lediglich eine durch einen Bindestrich verbundene Kombination zweier Wörter, dann ist bereits in der Marke die Trennung ihrer Bestandteile angelegt. Wird diese Trennung in der verwendeten Form lediglich optisch vollzogen, bleibt der Bedeutungsinhalt der Marke unverändert.

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12. Mai 2015

Zeichenähnlichkeit zwischen einer Wortmarke und einem Strichcode

Mann scannt ein Produkt mit seinem Handy
Urteil des OLG Köln vom 27.03.2015, Az.: 6 U 185/14

Wird ein Produkt mit einem EAN-Code versehen, der bei Entschlüsselung einen anderen als den tatsächlichen Hersteller benennt, so ist zweifelhaft, ob dem Code in diesem Fall eine herkunftshinweisende Funktion zukommt. Jedenfalls aber besteht zwischen der Marke des benannten Herstellers und dem EAN-Code keine Verwechslungsgefahr, weil lediglich der Gesamteindruck der beiden Zeichen maßgeblich ist und insbesondere keine Analyse des Bedeutungsgehalts des Zeichens erfolgen muss. Zwischen einem Wortzeichen und dem aus Zahlen und Strichen bestehenden Code besteht aber offensichtlich keine markenrechtliche Zeichenähnlichkeit. Damit scheidet auch ein Anspruch wegen Irreführung über die betriebliche Herkunft aus.

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10. März 2015

Keine Verwechslungsgefahr zwischen „Asos“ und „Anson´s“

Zwillingspärchen, wobei Einer eine rote und der Andere eine schwarze Brille trägt. Verwechslungsgefahr
Urteil des OLG Hamburg vom 11.12.2014, Az.: 3 U 108/12

Zwischen den Zeichen „Asos“ und „ Anson´s“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Trotz bestehender Branchenidentität bzw. –nähe im Bereich von Bekleidungsstücken bestehen in klanglicher, schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht – nicht zuletzt aufgrund des Buchstaben „n“ - erhebliche Unterschiede. Es liegt fern, dass die angesprochenen Verkehrskreise Verbindungen zwischen den Parteien annähmen.

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22. Januar 2015

Zur markenmäßigen Benutzung eines Vornamens

Schwaze Buchstaben, die das Wort "Monica" ergeben, vor einem blauen Hintergrund.
Urteil des OLG Frankfurt vom 04.12.14, Az.: 6 U 141/14

Die Verwendung eines Vornamens als Modellbezeichnung für ein Kleidungsstück stellt regelmäßig eine markenmäßige Benutzung dar. Dies gilt nicht, wenn der Verkehr auf Grund entsprechender Branchenübung daran gewöhnt ist, in Vornamen reine Bestellzeichen zu sehen. Bei einer rechtswidrigen Verwendung dieser Marke kann der Verfügungsgrund für die Geltendmachung von markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen fehlen, wenn diese Ansprüche nicht gegen den Hersteller geltend macht. Etwas anderes gilt, wenn dieser Hersteller im Ausland ansässig ist und keine Anhaltspunkte für dessen Veranlassung der markenverletzenden Angebote im Inland bestehen.

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07. Januar 2015

Marke „ecoDoor“ ist für Haushaltsgeräte nicht eintragungsfähig

Basilikumblätter, die zu den Buschstaben "ECO" gelegt sind.
Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-126/13 P

Das Wortzeichen "ecoDoor" kann nicht als Marke für elektrische Haushaltsgeräte eingetragen werden, da es zur Bezeichnung des ökologischen Charakters der Ware dienen kann. Im Allgemeininteresse ist daher sicherzustellen, dass dieses Zeichen von allen Wirtschaftsteilnehmern verwendet werden kann. Die Beschaffenheit der Türen ist von entscheidender Bedeutung für Umweltfreundlichkeit und Effizienz der entsprechenden Geräte, so dass auch ein konkreter Zusammenhang zwischen dem Wortzeichen und den betroffenen Waren besteht.

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05. Januar 2015

Verfall einer Marke durch Wandel zur gebräuchlichen Bezeichnung

Kornspitz liegt auf Samen.
Urteil des EuGH vom 06.03.2014, Az.: C-409/12

Eine Marke (hier: KORNSPITZ) kann für verfallen erklärt werden, wenn sie aus Sicht der Endverbraucher im Zusammenhang mit einer bestimmten Ware zu einer gebräuchlichen Bezeichnung geworden ist und der Verlust der Unterscheidungskraft auf das Verhalten oder die Untätigkeit des Markeninhabers zurückzuführen ist. Dabei ist es als Untätigkeit anzusehen, wenn der Markeninhaber Maßnahmen unterlässt, die Verkäufer dahingehend zu bewegen, die Marke verstärkt für den Vertrieb der Ware zu benutzen. Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt es nicht darauf an, ob es für die betreffende Ware andere Bezeichnungen gibt, da die Marke jedenfalls ihre Unterscheidungskraft verloren hat.

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29. Dezember 2014

Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Culinaria“ und „Villa Culinaria“

Urteil des OLG Köln vom 17.01.2014, Az.: 6 U 179/10

Zwischen den Zeichen „Culinaria“ und „Villa Culinaria“ besteht mangels hohen Grades an Zeichenähnlichkeit keine Verwechslungsgefahr, da für die angesprochenen Verkehrkreise erkennbar ist, dass es sich um unterschiedliche Zeichen handelt und zwischen dem Gastronomiebetrieb „Villa Culinaria“ und „Culinaria“ als Belieferer des Großhandels, trotz der hohen Warenähnlichkeit, keine wirtschaftliche oder organisatorische Verbindung hergestellt werden kann.

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19. August 2014

Zur Dringlichkeit im Eilverfahren bei der Verwendung fremder Marken

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 02.10.2013, Az.: 3-08 O 103/13

Für die Dringlichkeitsvermutung im Eilverfahren ist bei der Verwendung einer fremden Wortmarke in einer Google-AdWords-Anzeige, wodurch der Eindruck einer wirtschaftlichen Verbundenheit zum Markeninhaber erweckt wird, grundsätzlich ausreichend, dass ein Sachbearbeiter eines Unternehmens von der Markenverletzung Kenntnis hat. Eine Wissenszurechnung ist aber dann abzulehnen, wenn der Verstoß zwar aus dem Anhang einer Verbraucherbeschwerde hervorgeht, dies für die Bearbeitung der Beschwerde jedoch keine Bedeutung hat, weil diese selbst sich nicht mit der Verletzung befasst.

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18. August 2014 Kommentar

OLG Schleswig – Keine Haftung des Tech-C / Zone-C für markenrechtsverletzende Domainweiterleitung

Kommentar zum Urteil des OLG Schleswig vom 18.06.2014, Az.: 6 U 51/13

Die Denic versteht unter dem sog. „Tech-C“ den technischen Ansprechpartner / Betreuer einer Domain. Oftmals ist bei den entsprechenden Whois-Einträgen bei der Denic der jeweilige Host-Provider als Tech-C eingetragen. Wird durch die Registrierung einer Domain eine Rechtsverletzung begangen, so wird der Tech-C in aller Regel als nicht haftbar angesehen. Ob dies aber auch dann noch gilt, wenn die Domain auf einen Internetauftritt des Tech-C weitergeleitet wird, hatte das OLG Schleswig nun zu entscheiden.

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17. Juni 2014

Graphische Gestaltung einer Wortmarke

Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: I ZR 38/13

a) Wird eine Wortmarke dergestalt benutzt, dass das Wortzeichen graphisch oder farblich gestaltet wird oder bildliche Elemente hinzugefügt werden, ist für die Prüfung der rechtserhaltenden Benutzung gemäß § 26 Abs. 3 MarkenG maßgeblich, ob diese weiteren Elemente einen Bezug zur Funktion der Marke als Herkunftshinweis haben oder lediglich allgemeine Sachangaben oder werbliche Hervorhebungsmittel sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Marken auf der Produktverpackung in der Praxis regelmäßig nicht isoliert verwendet werden, sondern dem Verkehr häufig verbunden mit weiteren Angaben, Zeichen, Aufmachungen und Farben entgegentreten.

b) Ist eine Bezeichnung aus zwei Wortzeichen gebildet, die jeweils für sich genommen und eindeutig räumlich zugeordnet mit dem Zusatz ® versehen und zudem durch ein Pluszeichen im Sinne einer gleichwertigen Aufzählung verbunden sind (hier: "PRAEBIOTIK® + PROBIOTIK®"), bestehen deutliche Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Verkehr in der benutzten Form zwei voneinander zu unterscheidende Zeichen sieht.

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