Eltern erben den Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes
Die Erben eines Verstorbenen (hier: die Eltern ihres minderjährigen Kindes) haben einen Anspruch auf Zugang zu dessen Facebook-Account. Sie können von Facebook die Herausgabe der Zugangsdaten fordern, da das Recht auf Zugang zu dem Benutzerkonto im Wege der Gesamtrechtnachfolge auf die Erbengemeinschaft übergegangen ist.