10. April 2018

Kündigungsfrist für DSL-Vertrag bei Umzug ist verbraucherschutzkonform

Post-It mit "Kündigung" geklebt auf Terminplaner
Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.12.2017, Az.: I-20 U 77/17

Ein Telekommunikationsdienstleister, der seinen Kunden im Falle eines Umzugs eine dreimonatige Kündigungsfrist ab Umzugsdatum für Verträge zur Erbringung öffentlicher Telekommunikationsdienste zugesteht, verstößt dadurch nicht gegen Verbraucherschutzrecht. Die Kündigungsfrist für Kabel-, DSL- und LTE-Verträge sollte nach Ansicht des Klägers schon vor dem tatsächlichen Umzug beginnen, weil nach dem Umzug keine Leistung durch den Anbieter erbracht werde. Die Klage blieb erfolglos, da Verbraucher nach Ansicht des Gerichts durch den Hinweis der Beklagten auf die Kündigungsfrist nicht davon abgehalten werden, eine zu einem früheren Zeitpunkt wirksam werdende Kündigungserklärung abzugeben. Die beanstandete Äußerung sei deshalb weder gemäß § 3 Abs. 1 UWG unlauter noch stelle sie eine verbraucherschutzwidrige Praktik nach § 2 UKlaG dar.

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10. April 2018

Doch kein Sexualstraftäter: Google-Snippet erweckt falschen Eindruck

Finger zeigt auf Mann, der den Kopf in die Hände stützt
Urteil des OLG Köln vom 25.01.2018, Az.: 15 U 57/17

Eine anhand eines Algorithmus erfolgte Zusammenstellung eines Suchmaschinenergebnisses bestehend aus Überschrift und davon inhaltlich unabhängigem „Snippet“ kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Das Snippet zeigt bei Suchergebnissen unterhalb der Überschrift einen Ausschnitt der sich auf der Seite befindlichen Inhalte. In vorliegendem Fall war nach Eingabe des Namens des Klägers in der Überschrift eines Suchergebnisses auf einen „nicht therapierbaren Sexualstraftäter“ - eine Meldung, die nichts mit dem Kläger zu tun hatte - und im Snippet auf den sich „derzeit in B in Sicherungsverwahrung“ befindenden Kläger hingewiesen worden. Durch die konkrete Kombination wurde fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handle sich beim Kläger um einen nicht therapierbaren Sexualstraftäter. Der Umstand, dass ein Internetuser den hervorgerufenen Eindruck durch Anklicken und Lesen der verlinkten Seite beseitigen kann, ändert am eingetretenen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nichts.

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10. April 2018

AdWords-Anzeige für Marke darf keine Produkte anderer Marken verlinken

Adwords vor kariertem Hintergrund
Urteil des OLG München vom 11.01.2018, Az.: 29 U 486/17

Das Schalten einer AdWords-Anzeige, in der eine geschützte Marke ausdrücklich genannt wird, ist markenrechtlich unzulässig, wenn der in der Anzeige vorgesehene Link auf eine Angebotsseite führt, auf der auch Produkte anderer Marken angeboten werden. Nach Ansicht des OLG München geht der Verbraucher aufgrund der Gestaltung solcher Anzeigen davon aus, dass er nur Produkte der beworbenen Marke als Treffer angezeigt bekommt und nicht etwa Alternativangebote von anderen Herstellern. Der Kunde erkenne – wenn überhaupt – erst nach genauerer Ansicht der Angebote, dass es sich um Angebote von Drittanbietern handelt. Darin sah das Gericht eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion der Marke.

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09. April 2018

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie

Mann schützt Gesicht mit Hand
Beschluss des BVerfG vom 08.02.2018, Az.: 1 BvR 2112/15

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der öffentlichen Ausstellung einer künstlerischen Straßenfotografie ohne vorherige Einwilligung der abgebildeten Person abgelehnt. Der Beschwerdeführer rügte eine Verletzung seiner Kunstfreiheit sowie seines Anspruchs auf rechtliches Gehör. Das Gericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer zwar durch seine Verurteilung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die wegen der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bezüglich der Veröffentlichung des streitgegenständlichen Fotos entstanden sind, in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt ist. Demgegenüber überwiege allerdings die besondere Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrechts der abgebildeten Person aufgrund der großformatigen Präsentation des Bildes an einer verkehrsreichen Straße.

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29. März 2018

Crocs unterliegt im Streit um Geschmacksmuster vor dem EuG

Crocs in rosa und blau im Sand
Pressemitteilung Nr. 31/18 des EuG zum Urteil vom 14.03.2018, Az.: T-651/16

Das EuG hat eine Geschmacksmusterklage des amerikanischen Schuhherstellers Crocs abgewiesen und damit die Nichtigerklärung der Eintragung des Geschmacksmusters für Crocs durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) aus dem Jahr 2016 bestätigt. Ein französisches Unternehmen hatte im Jahr 2013 die Nichtigerklärung des Geschmackmusters aufgrund mangelnder Neuheit des Designs beantragt. Das Unionsrecht sieht den Schutz eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters nur vor, soweit es neu ist und Eigenart hat. Dieses Kriterium erfüllt das Design von Crocs nach Ansicht des Gerichts nicht, da es bereits vor dem Zeitraum von zwölf Monaten vor dem Zeitpunkt der Einreichung der Patentanmeldung in den USA unter anderem über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden war.

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29. März 2018

Erschöpfung bei Verkauf unter Incoterm-Klausel CIP

Mehrere Auto in einer Reihe
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.01.2018, Az.: I-20 U 82/17

Markenrechtliche Vertriebsrechte werden durch ein willentliches In-Verkehr-Bringen innerhalb der EU bzw. des EWR erschöpft, welches es dem Inhaber der Marke erlaubt, den wirtschaftlichen Wert seiner Marke zu realisieren. Dies erfolgt gemäß der Rechtsprechung des BGH dadurch, dass die Verfügungsgewalt willentlich auf einen Dritten übertragen wird. Bei einem Versendungskauf kommt es darauf an, wo der Verkäufer seine (kauf)vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Bei Einbeziehung der Incoterm Klausel CIP ist das regelmäßig das Versandland. Liegt dieses innerhalb EU/EWR, tritt grundsätzlich Erschöpfung ein, unabhängig vom Zielland.

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22. März 2018

Unionsmarke mit Bezug auf Mafia verstößt gegen die öffentliche Ordnung

Mafia-Mann mit großem Hut und Mantel in schwarz-weiß
Pressemitteilung Nr. 33/18 des EuGH zum Urteil vom 15.03.2018, Az.: T-1/17

Der EuGH hat die Nichtigerklärung der Unionsmarke „La Mafia se sienta a la mesa“ durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bestätigt. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Marke durch den Wortbestandteil „La Mafia“ offenkundig auf eine international agierende kriminelle Organisation verweise und insgesamt ein positives Abbild dieser Organisation wiedergebe. Dadurch werden nach Ansicht des EuGH die schwerwiegenden Verstöße dieser Organisation gegen die Grundwerte der Europäischen Union verharmlost. Die Marke sei potentiell dazu geeignet, Anstoß zu erregen oder eine Beleidigung auszudrücken und deshalb für nichtig zu erklären.

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20. März 2018

Wertersatzansprüche von Online-Partnervermittlung rechtmäßig

Online-Partnervermittlung - rotes Herz auf Laptop
Beschluss des BGH vom 30.11.2017, Az.: I ZR 47/17

Der BGH hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen, da die Rechtssache nach Ansicht des Gerichts keine grundsätzliche Bedeutung hat. In der Vorinstanz war der Betreiberin einer Online-Partnervermittlung ein Wertersatzanspruch gegen einen Nutzer der Partnerbörse zuerkannt worden, der einen Partnervermittlungsvertrag vor Laufzeitende widerrufen hatte. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht erforderlich, da die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen der Klägerin nach Ansicht des BGH nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts zudem nicht erfordere.

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20. März 2018

Apothekenautomat wettbewerbs- und arzneimittelrechtlich unzulässig

Pillen aus dem Medikamentenautomat
Pressemitteilung des LG Mosbach zu den Urteilen vom 15.02.2018, Az.: 4 O 37/17, 4 O 39/17, 3 O 9/17, 3 O 10/17, 3 O 11/17

Vertreibt ein niederländischer Medikamentenversandhandel seine Arznei in der Form, dass diese an einem Ort gelagert und dort mittels eines Automaten abgegeben werden, so stellt dies einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz sowie einen Wettbewerbsverstoß dar. Ein solches Vorgehen ist weder mit einer zulässigen Abgabe in einer Apotheke noch mit der im Wege des Versandhandels vergleichbar. Der Begriff des Versandhandels umfasse jedenfalls nicht die Freigabe eines Arzneimittels nach einer Videoberatung, wenn diese bereits an dem Abholort gelagert und gerade nicht konkret für einen Kunden geliefert wird.

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20. März 2018

Anhörungsrüge gegen Urteil zur Google-Bildersuche bleibt erfolglos

Taste Bildersuche auf Tastatur mit drückendem Finger
Beschluss des BGH vom 22.02.2018, Az.: I ZR 11/16

Der BGH hat eine Anhörungsrüge gegen das Urteil des BGH zur Zulässigkeit von Vorschaubildern im Rahmen der Google-Bildersuche zurückgewiesen. Im vorangegangenen Urteil hatte der BGH entschieden, dass die Anzeige urheberrechtlich geschützter Fotos in Form kleiner Vorschaubilder urheberrechtlich unbedenklich ist, auch wenn es sich dabei um rechtswidrig durch Dritte veröffentlichte Bilder handelt. Zwar gebe es mittlerweile marktgängige Bilderkennungssoftware, die eine einzelfallbezogene Filterung von Suchergebnissen vor der Wiedergabe in einer Vorschaubildanzeige technisch möglich mache. Allerdings hat die Klägerin nicht dargelegt, in welcher Weise die Beklagte durch den Einsatz einer solchen Software den Zugriff auf bestimmte Vorschaubilder hätte unterbinden können.

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