04. November 2015

Unzulässiger Rabatt in Höhe von 50% auf Taxifahrten

Hand hält ein Smartphone mit dem es ein Taxi ruft. Im Hintergrund befindet sich eine Zeitung und eine Kaffeetasse
Urteil des LG Stuttgart vom 16.06.2015, Az.: 44 O 23/15 KfH

Wird dem Kunden auf eine Taxifahrt ein Rabatt in Höhe von 50% gewährt, wenn die Buchung über ein bestimmtes Medium (hier: mittels einer App) und zu einer bestimmten Zahloption (hier: PayPal oder Kreditkarte) erfolgt, so verstößt diese Werbeaktion aufgrund der Unterschreitung des Festpreises gegen das Personenbeförderungsgesetz. Eine Fahrtenvermittlerin kann sich insbesondere dann nicht darauf berufen, als Vermittlerin nicht vom Personenbeförderungsgesetz betroffen zu sein, wenn sie selbst in die Abwicklung der Taxifahrt derart integriert ist, dass sie neben der Vermittlung an sich auch die Zahlungsmodalitäten regelt und zudem das Ausfallrisiko trägt.

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30. Oktober 2015

Fahrschule darf die Bezeichnung „Grundgebühr“ verwenden

Fahrschulenzeichen auf einem Autodach im Straßenverkehr
Beschluss des OLG Köln vom 21.08.2015, Az.: 6 W 91/15

Wirbt eine Fahrschule außerhalb ihrer Geschäftsräume mit einer frei festgesetzten und korrekt als „Grundbetrag“ bezeichneten „Grundgebühr“, so ist dies zulässig. Die angesprochenen Verkehrskreise verstehen unter dieser Bezeichnung keine amtlich festgesetzte Gebühr, die bei allen Fahrschulen gleich hoch und nicht verhandelbar sei, sondern eine eigens festgesetzte Gebühr, die variieren kann.

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30. Oktober 2015

Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung durch wiederholte Bildberichterstattung kann Schadensersatz in Höhe von 60.000 Euro rechtfertigen

mehrere Kamerateams in einer Reihe aufgereiht
Urteil des LG Hamburg vom 25.09.2015, Az.: 324 O 161/15

Die Veröffentlichung einer Reihe von Fotografien der Ehefrau eines weltbekannten, ehemaligen Formel 1-Rennfahrers, welche die abgebildete Person bei einem Krankenhausbesuch nach einem tragischen Schicksalsschlag zeigen, stellt auch unter Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar, welcher einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 60.000 EUR begründen kann.

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30. Oktober 2015

Produktabbildung muss dem Lieferumfang entsprechen

Schrimstaender ist mit Betonplatten beschwert.
Urteil des OLG Hamm vom 04.08.2015, Az.: 4 U 66/15

Wird ein Sonnenschirm auf einer Onlineplattform mittels einer Produktabbildung beworben, welche neben dem Sonnenschirm auch den dazugehörigen Schirmständer mit Betonplatten zeigt, müssen alle auf der Abbildung erkenntlichen Produkte (einschließlich der Betonplatten) im Lieferumfang enthalten sein. Es reicht nicht aus, dass unter den Produktbeschreibungen der tatsächliche Lieferumfang der Ware beschrieben ist, da der Verbraucher die im Blickfang befindliche Abbildung als maßgeblichen Teil der Produktbeschreibung auffasst.

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30. Oktober 2015

Flughafengebühren müssen gesondert ausgewiesen werden

Ein Smartphone und Flugtickets liegen auf einem Laptop.
Urteil des LG Berlin vom 26.06.2015, Az.: 15 O 367/14

Ein Luftverkehrsunternehmen muss bei einer Flugbuchung neben dem Endpreis sowie anfallenden Steuern und Gebühren auch die Flughafengebühr gesondert ausweisen. Zwar ist es im Allgemeinen nicht geboten, dass ein Unternehmen den Verbraucher über die kalkulierten Kostenbestandteile informiert, aus verbraucherschutzrechtlicher Sicht sei eine zusätzliche Transparenz der Preisberechnung jedoch sinnvoll. Da Flughafengebühren ausschließlich bei Flugantritt anfallen, kann der Verbraucher diese bei Stornierung der Flugreise als ersparte Aufwendungen vom Luftfahrtunternehmen zurückfordern.

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30. Oktober 2015

Zur Werbung von Produkten mit durchgestrichenen Preisen

Rote UVP-Taste auf einer weißen Tastatur.
Urteil des LG Bochum vom 10.09.2015, Az.: 14 O 55/15

Das Bewerben von Produkten mit durchgestrichenen Preisen ist irreführend und wettbewerbswidrig, wenn es sich bei dem Preis nicht um eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers oder um einen Preis handelt, der tatsächlich in dieser Höhe in Deutschland gefordert wurde.

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29. Oktober 2015

Angabe der Versandkosten ins EU-Ausland nur auf Anfrage unzulässig

Tastatur Versandkosten
Beschluss des KG Berlin vom 02.10.2015, Az.: 5 W 196/15

Bietet ein Onlinehändler Produkte über eBay mit einem Versand u. a. nach Europa an, ohne dabei die Höhe der Versandkosten für die Länder der Europäischen Union anzugeben, so ist dies wettbewerbswidrig, da die Angabe der Höhe der Versandkosten in Ländern der Europäischen Union ohne unzumutbaren Aufwand möglich ist. Ein allgemeiner Hinweis wie „Versand Europa/Welt auf Anfrage“ genügt den Anforderungen zur Mitteilung der anfallenden Lieferkosten nach § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG nicht. In Fällen, in denen diese Kosten vernünftiger Weise nicht berechnet werden können, reicht die Angabe der Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können.

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29. Oktober 2015

E-Zigarette ist kein Medizinprodukt

Frau mit E-Zigarette
Pressemitteilung Nr. 68/2014 zum Urteil des BVerwG vom 20.11.2014, Az.: BVerwG 3 C 25.13; BVerwG 3 C 26.13; BVerwG 3 C 27.13

Nikotinhaltige Liquids, welche mittels der E-Zigarette verdampft und inhaliert werden, stellen kein Arzneimittel dar. Es fehlt ihm an der objektiven Geeignetheit, zu therapeutischen Zwecken eingesetzt zu werden. Die Verbraucher messen dem nikotinhaltigen Liquid keine arzneiliche Zweckbestimmung bei, sondern gebrauchen es als Genussmittel. Somit ist die E-Zigarette auch kein Medizinprodukt.

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29. Oktober 2015 Top-Urteil

„Ähnlich Swirl“ weder marken- noch wettbewerbswidrig

Staubsaugerbeutel
Urteil des BGH vom 02.04.2015, Az.: I ZR 167/13

Es stellt für sich allein keine unlautere Rufausnutzung dar, wenn eine fremde Marke in einem Internet-Verkaufsangebot im Rahmen einer vergleichenden Werbung verwendet wird, um Kunden, die sich einer Suchmaschine bedienen, auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen.

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29. Oktober 2015

Patent kann wirksam Priorität einer Voranmeldung in Anspruch nehmen

Gezeichnetes Männchen mit aufleuchtender Glühbirne
Urteil des BGH vom 11.08.2015, Az.: X ZR 83/13

Ein europäisches Patent kann wirksam die Priorität eines vorangegangenen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmen, wenn beide Anmeldungen dieselbe Erfindung betreffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die in der Nachanmeldung bezeichnete Merkmalskombination bereits in der Voranmeldung angelegt ist. Der Fachmann muss der Gesamtheit der Ursprungsunterlagen also „unmittelbar und eindeutig“ entnehmen können, dass die Patentanmeldung eine mögliche Ausführungsform der Erfindung darstellt.

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