15. Januar 2015 Top-Urteil

Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchung stets alle Kosten anzeigen

Flugzeug steht auf der Start- und Landebahn am Flughafen bei Sonnenuntergang.
Urteil des EuGH vom 15.01.2015, Az.: C-573/13

Der im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems zu zahlende Endpreis einer Flugreise muss bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste, einschließlich bei ihrer erstmaligen Angabe, ausgewiesen werden. Dies gilt nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flugdienst, sondern auch für jeden Flugdienst, dessen Preis angezeigt wird. Darunter fallen nicht nur die für den Flug anfallenden Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag, sondern auch eventuelle Buchungsgebühren. Es reicht gerade nicht, diese Bearbeitungsgebühr erst direkt vor der Buchung anzuzeigen.

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13. Januar 2015

„Kundenanwalt“ irreführend, wenn tatsächlich kein Rechtsanwalt

Jurist in schwarzer Robe, der einen aufgeschalgenen Schönfelder in seinen Händen hält.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.10.2014, Az.: I-20 U 168/13

Wirbt ein Verischerungskonzern mit einem „Kundenanwalt“, so handelt es sich hierbei um eine Irreführung, wenn der beworbene „Kundenanwalt“ lediglich ein erfahrender Mitarbeiter und gerade kein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist. Ein erheblicher Teil der Verbraucher verstehe den Begriff dahingehend, dass es sich um einen Rechtsanwalt handelt, der rechtsberatend tätig wird und ihre individuellen Kundeninteressen wahrnimmt, was jedoch tatsächlich nicht der Fall ist. Eine irrtumsausschließende Aufklärung im Fließtext ist nur ausreichend, wenn diese durch einen unmissverständlich am Blickfang teilhabenden Hinweis erfolgt.

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08. Januar 2015

Irreführende Werbung, wenn abgebildete Komplettausstattung nicht vom Preis erfasst ist

Beiges Lederbett steht zwischen zwei Nachttischen, mit jeweils zwei Lampen, in einem hellen Schlafzimmer.
Urteil des OLG Hamm vom 5.06.2014, Az.: 4 U 152/13

Eine Prospektwerbung für ein Bett, welches mit kompletter Ausstattung einschließlich Unterkonstruktion, Matratze und Bettzeug abgebildet ist, stellt eine irreführende Werbung dar, wenn ein klarer und deutlicher Hinweis fehlt, dass sich der blickfangmäßig hervorgehobene Preis nur auf das leere Bettgestell bezieht und die restliche Ausstattung nicht zum Angebotsumfang gehört. Da dem Verbraucher Komplettangebote, welche die Unterkonstruktion und die Matratze im Preis mit beinhalten, durchaus bekannt sind, muss bei einem unzutreffend erweckten Eindruck zur Vermeidung einer Irreführung eine irrtumsausschließende Aufklärung durch einen unmissverständlich am Blickfang teilhabenden Hinweis erfolgen. Bezüglich des abgebildeten Bettzeugs wisse der Verbraucher jedoch, dass es sich hierbei lediglich um ein Beiwerk zu Dekorationszwecken handelt.

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08. Januar 2015

Amazon haftet bei fehlerhaften UVP-Preisen in seinen Angeboten

Taste mit Aufschrift "UVP" auf Tastatur
Urteil des LG Köln vom 02.10.2014, Az.: 81 O 74/14

Die Angabe einer falsche unverbindlichen Preisempfehlung bei Angebot eines Produkts ist geeignet, Verbraucher über die Preiswürdigkeit des Angebots in die Irre zu führen, da dessen Angabe gerade das eigene Angebot als besonders günstig darzustellen bezweckt. Dies gilt selbst dann, wenn Amazon über 10 Millionen Produkte anbietet. Dabei reicht es nicht aus, sich auf Angaben Dritter zu verlassen, selbst wenn diese die Richtigkeit ihrer Angaben vertraglich bestätigt haben.

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08. Januar 2015

E-Mails von Kunden müssen individuell beantwortet werden

Zwei gegenüber stehende Platten auf denen viele Posteingangszeichen von E-Mails sowie Binärcodes dargestellt sind.
Urteil des LG Koblenz vom 3.11.2014, Az.: 15 O 318/13

Der Internetdienstanbieter 1 & 1 muss seinen Kunden bei Anfragen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Für eine individuelle Beantwortung der Kundenfragen genügt es jedoch nicht, bei E-Mail-Anfragen automatisierte Antworten zurückzugeben, in denen nur allgemeine Hinweise enthalten sind und auf telefonische Kontaktmöglichkeiten verwiesen wird.

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08. Januar 2015

Klassifizierung von Kreuzfahrtschiffen nach einem Sterne-System ist irreführend

Person mit Kreide in der Hand schreibt eine Sterne-Bewertung auf eine grüne Tafel.
Urteil des LG Hanau vom 01.09.2014, Az.: 7 O 397/14

Das aus der Hotelbranche bekannte Sterne-Bewertungssystem kann nicht für die Bewertung von Schiffen verwendet werden. Wird eine Kreuzfahrt im Rahmen einer Online-Werbung mit dem Hinweis beworben, dass es sich um ein 4-Sterne Schiff handle, ohne dass ein solches Bewertungssystem für Schiffe tatsächlich existiert, ist dies irreführend und wettbewerbswidrig.

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07. Januar 2015 Top-Urteil

Online-Händler muss auf Mindermengenzuschlag gesondert hinweisen

Offenes Paket steht auf einer Europalette. Davor liegt aufeienander gestapeltes Münzgeld und gebündelte Geldscheine.
Urteil des OLG Hamm vom 28.06.2012, Az.: I-4 U 69/12

Erhebt ein Online-Händler auf Bestellungen einen Mindermengenzuschlag, so muss auf diesen gesondert und deutlich erkennbar hingewiesen werden. Es reicht nicht aus, wenn der Zuschlag für den Verbraucher erst durch Anklicken des Wortes „Versandkosten“ ersichtlich wird. Bei einem Mindermengenzuschlag handelt es sich um einen sonstigen Preisbestandteil, der grundsätzlich nichts mit dem Versand zu tun hat.

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07. Januar 2015

Zur gewerblichen Verwendung beim Verkauf urheberrechtswidriger Bootlegs auf eBay

EIne Person macht mit ihremHandy eine Aufnahme von einem Konzert.
Beschluss des LG Hamburg vom 10.12.2014, Az.: 310 O 394/14

Weist das eBay-Konto eines Verkäufers von urheberrechtswidrigen Bootlegs eine hohe Anzahl an Bewertungen (hier: 499 Bewertungen) innerhalb der letzten 12 Monate auf und wurden ganz überwiegend rechtswidrige Tonträger veräußert, so liegt eine gewerbliche Verwendung iSd § 104a UrhG vor. Bereits das Verkaufsangebot der Tonträger auf der Internetplattform eBay stellt einen Eingriff in das alleinige Verbreitungsrecht der Nutzungsrechtinhaberin dar.

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07. Januar 2015

Marke „ecoDoor“ ist für Haushaltsgeräte nicht eintragungsfähig

Basilikumblätter, die zu den Buschstaben "ECO" gelegt sind.
Urteil des EuGH vom 10.07.2014, Az.: C-126/13 P

Das Wortzeichen "ecoDoor" kann nicht als Marke für elektrische Haushaltsgeräte eingetragen werden, da es zur Bezeichnung des ökologischen Charakters der Ware dienen kann. Im Allgemeininteresse ist daher sicherzustellen, dass dieses Zeichen von allen Wirtschaftsteilnehmern verwendet werden kann. Die Beschaffenheit der Türen ist von entscheidender Bedeutung für Umweltfreundlichkeit und Effizienz der entsprechenden Geräte, so dass auch ein konkreter Zusammenhang zwischen dem Wortzeichen und den betroffenen Waren besteht.

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07. Januar 2015

Verkäufer muss bei Auktionsabbruch Schadenersatz zahlen

Richterhammer, der auf einer Tastatur liegt.
Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2014, Az.: 28 U 199/13

Wird eine eBay-Auktion grundlos vorzeitig abgebrochen, so steht dem Höchstbietenden Schadenersatz in Höhe des Warenwertes zu. Dies gilt auch für den Fall dass der Höchstbietende ein sog. „Abbruchjäger“ sein sollte, d.h. dass er sich systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um ggf. Schadensersatzansprüche realisieren zu können. Denn Voraussetzung für ein solches Vorgehen ist gerade, dass sein jeweiliges Höchstgebot bindend geworden war.

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