11. Mai 2012

WÜRZKOMPASS als Marke für Lebensmittel nicht unterscheidungskräftig

Beschluss des BPatG vom 19.04.2012, Az.: 25 W (pat) 74/11 Der Marke WÜRZKOMPASS fehlt für Lebensmittel (Klassen 29 und 30) sowie Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen (Klasse 43) jegliche Unterscheidungskraft. Der Begriff Würze ist in „Würz“ ohne weiteres erkennbar und bezeichnet einen durch Würze hervorgerufenen Geschmack. Der Begriff Kompass wird als Leitfaden oder Orientierungshilfe verstanden. Für die Beherbergung von Gästen angebotene Unterbringungsleistung ist hingegen kein beschreibender oder eng beschreibender Sachhinweis erkennbar, so dass die Marke hierfür einzutragen war.
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11. Mai 2012 Top-Urteil

Rücktrittsvoraussetzungen eines Käufers beim Verbrauchsgüterkauf

Weißer Einkaufswagen auf einem blauen Oval.
Urteil des LG Stuttgart vom 08.02.2012, Az: 13 S 160/11

Die Vorschrift des § 323 BGB ist im Hinblick auf die Verbrauchsgüterrichtlinie der Europäischen Union (EU RL 1999/44) richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass für den Rücktritt alleine der Ablauf, nicht aber das Setzen einer angemessenen Frist erforderlich ist. Einer Fristsetzung bedurfte es daher entgegen dem Wortlaut des § 323 BGB nicht. Vielmehr genügt es, wenn eine angemessene Frist für die gegebene Gelegenheit der Nacherfüllung verstrichen ist, ohne dass der Käufer jene gesetzt hatte.

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10. Mai 2012

Widerrufsrecht bei Vertragsänderung

Urteil des OLG Koblenz vom 28.03.2012, Az.: 9 U 1166/11

Kündigt ein Verbraucher einen Vertrag ordnungsgemäß und wird daraufhin fernmündlich ein Tarifwechsel vereinbart, so steht dem Verbraucher erneut ein Widerrufsrecht zu. Auf Grund der Änderung von wesentlichen Vertragsinhalten wird ein neuer Leistungsgegenstand vereinbart. Dies geht daher über eine lediglich als „Tarifanpassung“  bezeichnete Modifizierung des ursprünglichen Vertrages hinaus und stellt sich als Abschluss eines neuen Dienstleistungsvertrages dar.
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10. Mai 2012

Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen aufgeschoben

Pressemitteilung des BVerfG vom 04.05.2012, Az.: 1 BvR 367/12

Gemäß des am 03. Mai 2012 ausgefertigten § 66b Telekommunikationsgesetz (TKG), muss vor Beginn eines sogenannten Premium-Dienst-Telefongespräches (z.B. Call-by-Call) durch den Telekommunikationsanbieter eine Preisansage erfolgen. Erfolgt während des Telefonats eine Tarif-Änderung, muss auch hierüber der Kunde informiert werden. Unterlässt der Anbieter eine solche Preisangabe, besteht für den Kunden keine Zahlpflicht und der Anbieter kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Da diese Verpflichtung zur Preisansage jedoch ohne Übergangsfrist in Kraft treten soll, rügte ein Telekommunikationsanbieter erfolgreich die Verletzung seiner Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht. Aus diesem Grunde darf die Neufassung des Gesetzes nicht vor dem 1. August 2012 in Kraft treten.
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10. Mai 2012

Bochumer Weihnachtsmarkt

Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 175/10 a) Eine Verwertungsgesellschaft ist auch dann berechtigt, von einem Nutzer der von ihr wahrgenommenen Rechte die angemessene Vergütung zu verlangen, wenn sie entgegen ihrer Verpflichtung aus § 13 Abs. 1 Satz 1 UrhWG keinen eigenen Tarif für den fraglichen Verwertungsvorgang aufgestellt hat. b) Der Tatrichter kann und muss sich grundsätzlich auch danach richten, was die Schiedsstelle in dem vorgeschalteten oder in vergleichbaren Verfahren nach § 16 Abs. 1 UrhWG vorgeschlagen hat; das gilt nicht nur dann, wenn es um den Abschluss oder die Änderung eines Gesamtvertrages geht (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c UrhWG), sondern auch dann, wenn bei einer Streitigkeit zwischen Einzelnutzer und Verwertungsgesellschaft die Anwendbarkeit oder Angemessenheit eines Tarifs im Streit ist (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UrhWG).
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10. Mai 2012

Wer ist Betreiber einer Telekommunikationslinie?

Urteil des BGH vom 16.03.2012, Az.: V ZR 98/11 Betreiber einer Telekommunikationslinie ist, wer über deren Nutzung zu Zwecken der Telekommunikation tatsächlich und rechtlich bestimmen kann; die umfassende Verfügungsbefugnis über alle körperlichen Bestandteile der Telekommunikationslinie ist nicht erforderlich.
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09. Mai 2012

OSCAR

Urteil des BGH vom 08.03.2012, Az.: I ZR 75/10 a) Im Verhältnis zum Verwechslungsschutz stellt die Geltendmachung einer identischen Verletzung der Marke im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG denselben Streitgegenstand dar. Werden aus einem Schutzrecht sowohl Ansprüche wegen Verwechslungsschutz nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 als auch wegen Bekanntheitsschutz nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG geltend gemacht, handelt es sich ebenfalls um einen einheitlichen Streitgegenstand (Fortführung von BGH, Beschluss vom 24. März 2011 I ZR 108/09, BGHZ 189, 56 Rn. 3 TÜV I; Urteil vom 17. August 2011 I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 Rn. 27 TÜV II). b) Ob eine zeichenrechtlich relevante Verletzungshandlung im Inland vorliegt, hängt davon ab, ob das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug ("commercial effect") aufweist. Dabei ist eine Gesamtabwägung vorzunehmen, bei der auf der einen Seite zu berücksichtigen ist, wie groß die Auswirkungen der Kennzeichenbenutzung auf die inländischen wirtschaftlichen Interessen des Zeicheninhabers sind. Auf der anderen Seite ist maßgebend, ob und inwieweit die Rechtsverletzung sich als unvermeidbare Begleiterscheinung technischer oder organisatorischer Sachverhalte dar-stellt, auf die der Inanspruchgenommene keinen Einfluss hat oder ob dieser etwa - zum Beispiel durch die Schaffung von Bestellmöglichkeiten aus dem Inland oder die Lieferung auch ins Inland - zielgerichtet von der inländischen Erreichbarkeit profitiert (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Oktober 2004 I ZR 163/02, GRUR 2005, 431, 433 - HOTEL MARITIME).
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09. Mai 2012

Framing

Urteil des KG Berlin vom 21.03.2012, Az.: 24 U 130/10

Das Framing stellt eine unzumutbare Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Datenbankherstellers durch wiederholte und systematische Entnahme unwesentlicher Teile dar. Der hierdurch dem Urheber entstehende Schaden ist im Rahme der Lizenzanalogie zu berechnen und resultiert aus der Vergütung, die ein vernünftiger Vertragspartner bei erfolgter Nutzungseinräumung vereinbart hätte. Diese fiktive Lizenzgebühr erhöht sich um 50 %, wenn es der Nutzer zudem unterlassen hat, eine Quellenangabe oder einen Copyright-Hinweis zu verwenden.
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09. Mai 2012

Internationale Zuständigkeit

Pressemitteilung des BGH vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 217/08

Die deutschen Gerichte sind international zuständig, wenn Persönlichkeitsrechte durch Internetveröffentlichungen aus dem Ausland verletzt werden. Insoweit sich der  Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet, liegt der Erfolgsort ebenfalls in Deutschland, weshalb die Frage nach deutschem Recht zu beurteilen ist.
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09. Mai 2012

„TOTO“ vs. „Supertoto“

Urteil des OLG Köln vom 13.01.2012, Az.: 6 U 10/06

Es besteht eine Verwechslungsgefahr zwischen „TOTO“ und „Supertoto“. Allerdings greift die Schutzschranke gemäß § 23 Nr. 2 MarkenG ein.  Es handelt sich lediglich um beschreibende Angaben, die auf die Art des angebotenen Wettspiels hinweisen. Der angesprochene Verkehrskreis weiß, dass es sich bei "TOTO" und "Supertoto" um Beschreibungen eines bestimmten Auswahlverfahrens handelt, die gleichartige Spielsysteme verschiedener Anbieter voneinander unterscheiden sollen.
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