30. Dezember 2011

„Holen Sie sich ihre Praxisgebühr zurück“

Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.10.2011, Az.: I-20 U 36/11 Der Werbeslogan einer Apotheke "Holen Sie sich ihre Praxisgebühr zurück" ist nicht wettbewerbswidrig, da § 28 Abs. 4 SGB V keine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt.
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30. Dezember 2011

„Doppelt so schnell wie normales DSL“ – aber nicht immer

Urteil des OLG Köln vom 16.12.2011, Az.: 6 U 146/11 Die Werbeaussage "Doppelt so schnell wie normales DSL" werden die angesprochenen Verbraucher auf die Produkte der konkurrierenden "normalen DSL-Anbieter" beziehen. Tatsächlich aber werden die Wenigsten erkennen, dass damit nur die angebotene Übertragungsrate von 32.000 kbit/s statt 16.000 kbit/s gemeint ist, wie jedoch erst in der Fußnote klargestellt wird.
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28. Dezember 2011

Rechtmissbräuchliche Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.10.2011, Az.: 6 U 179/10

Das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Angebot auf der Internetplattform Amazon, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, ohne den Mitbewerber hierauf hinzuweisen, ist rechtsmissbräuchlich.
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28. Dezember 2011

Branchenbuch Berg

Urteil des BGH vom 30.06.2011, Az.: I ZR 157/10 Ein formularmäßig aufgemachtes Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.
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28. Dezember 2011

Richtlinienkonforme Auslegung von § 439 Abs. 1 BGB

Pressemitteilung Nr. 202/2011 zum Urteil vom 21.12.2011, Az.: VIII ZR 70/08 Im Wege der richtlinienkonformen Auslegung umfasst § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB "Lieferung einer mangelfreien Sache" auch den Ausbau und den Abtransport der mangelhaften Kaufsache. Ein Verweigerungsrecht des Verkäufers gemäß § 439 Abs. 3 Satz 3 BGB besteht beim Verbrauchsgüterkauf nicht, wenn nur eine Art der Nacherfüllung möglich ist oder der Verkäufer die andere Art der Nacherfüllung zu Recht verweigert.
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28. Dezember 2011

YouTube nicht auskunftspflichtig

Urteil des OLG München vom 17.11.2011, Az.: 29 U 3496/11

Bei einer Beteiligung Mehrerer an einer unerlaubten Handlung muss sich jeder Beteiligte die von einem anderen Beteiligten erbrachten Tatbeiträge im Rahmen nicht nur des § 830 BGB, sondern auch des § 32 ZPO zurechnen lassen. Entsprechendes gilt für als Dritte im Sinne des § 101 Abs. 2 UrhG bzw. als Störer in Anspruch Genommene im Verhältnis zum Verletzer; sie müssen sich den Tatbeitrag des Verletzers zurechnen lassen.
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27. Dezember 2011

Charlotte Casiraghi vs. BUNTE

Urteil des BGH vom 18.10.2011, Az.: VI ZR 5/10

Alleine die Teilnahme an einer Ausstellungseröffnung und der Kenntnis davon, dass Fotos angefertigt werden, begründet keine konkludente Einwilligung. Allerdings liegt ein Bildnis der Zeitgeschichte, § 23 Abs. 1 KUG, vor, wenn es sich um einen unterhaltenden Beitrag über das Privat- oder Alltagsleben prominenter Personen handelt, der Anlass zu sozialkritischen Überlegungen sein kann.
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22. Dezember 2011

Foto begründet noch keinen Anfangsverdacht

Beschluss des BVerfG vom 26.10.2011, Az.: 2 BvR 15/11

Für eine Hausdurchsuchung ist ein Anfangsverdacht notwendig, also der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, wobei Verdachtsgründe vorliegen müssen, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen. Alleine, dass der Dienstherr eines Praktikanten das Foto des Praktikanten auf seiner Webseite veröffentlicht, lässt nicht auf ein entgeltliches Dienstverhältnis schließen.

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22. Dezember 2011

„RAUMSIGNATUREN“

Beschluss des BPatG vom 30.11.2011, Az.: 26 W (pat) 48/11

Das Zeichen "RAUMSIGNATUREN" bezeichnet die individuelle Charakteristik eines Raumes, die maßgeblich zur unbewusst wahrgenommenen Raumwirkung beiträgt. Die Bezeichnung „RAUMSIGNATUREN“ vermag mithin die Bestimmung der angemeldeten Waren und der Dienstleistungen – Möbel und Wohntextilien - zu bezeichnen und ist deshalb freihaltebedürftig. In der genannten Bedeutung ist der Begriff „RAUMSIGNATUREN“ zumindest den angesprochenen Fachverkehrskreisen für Innenraumgestaltung und Innenarchitektur bekannt, auf deren Verständnis es ankommt. Einen Hinweis auf einen bestimmten Hersteller wird der angesprochene Verkehr der Bestimmungsangabe „RAUMSIGNATUREN“ daher nicht entnehmen.
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22. Dezember 2011

„Tex Mex“ – Hinweis auf Texas und Mexiko?

Beschluss des BPatG vom 17.11.2011, Az.: 25 W (pat) 82/11

Der Marke "Tex Mex" fehlt nach Einschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, für die beanspruchten Waren- und Dienstleistungen nicht jegliche Unterscheidungskraft. Nachdem die Anmelderin bei den beanspruchten Automaten mit zahlungspflichtigen Leistungen dadurch eingeschränkt hat, dass Automaten zur Herstellung, Darbietung von Speisen oder Getränken ausgenommen sind, ist im Sachzusammenhang eine beschreibende Sachaussage nicht mehr zu bejahen.
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