Aufatmen bei den Journalisten von netzpolitik.org: Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen eingestellt

11. August 2015
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Dass einem Journalisten in Deutschland gleich Landesverrat vorgeworfen wird, damit muss man in aller Regel nicht rechnen. Nicht umsonst wird die Pressefreiheit hierzulande groß geschrieben. Umso empörender war die Bekanntgabe, dass aufgrund der im Februar 2015 und im April 2015 veröffentlichten Informationen und Dokumente des Bundesamts für Verfassungsschutz Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs netzpolitik.org aufgenommen wurden.

Den beiden Journalisten Markus Beckedahl und André Meister wurde aufgrund der Publikation von Dokumenten Landesverrat und die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen vorgeworfen. Nachdem der Generalbundesanwalt extern prüfen lies, ob es sich bei den besagten Dokumenten überhaupt  um ein Staatsgeheimnis handele, geht dieser nun neben dem Justizministerium auch selbst davon aus, dass es sich bei den Informationen zumindest nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt und die Ermittlungen demnach einzustellen sind. Im Übrigen sah der Generalbundesanwalt die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite nicht als gegeben an. Allein die anfänglichen Ermittlungen gegen die Blogger stellen jedoch einen herben Schlag gegen die Pressefreiheit dar.

Auch wenn die Ermittlungen gegen die netzpolitik.org-Blogger eingestellt wurden, so ist einer davon nicht betroffen: Der Informant der beiden Journalisten. Der Tatverdacht gegen ihn wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses bleibt weiterhin bestehen und die Ermittlungen gegen Unbekannt werden weiterlaufen.

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