BGH verhandelt Streit um den Goldbären und die Farbe Rot
Haribo sieht durch den golden verpackten Bären aus Schokolade seine Rechte an der geschützten Wortmarke „Goldbär“ verletzt und weist auf die Verwechslungsgefahr hin. Umfragen zu Folge hätten die Verbraucher bereits begonnen, die Hersteller Haribo und Lindt zu verwechseln und die Marke „Goldbär“ Lindt zugeordnet. Lindt hält dem jedoch entgegen, dass Schokolade und Gummibärchen unterschiedliche Produkte seien. Nachdem Haribo in der ersten Instanz vor dem Landgericht Köln (Az.: 33 O 803/11) gewonnen, das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 230/13) in der darauffolgenden Berufung jedoch Lindt Recht gegeben hatte, wird nun mit großer Spannung die Entscheidung der Richter in Karlsruhe erwartet. Der BGH wird in diesem Fall erstmals grundsätzlich zu klären haben, ob die Rechte an einer eingetragenen Wortmarke durch eine dreidimensionale Figur verletzt werden können. Das Urteil wird am 23. September verkündet.
Ein weiteres Grundsatzurteil wird im September in dem langwierigen Streit zwischen Sparkasse und Santander-Bank zu erwarten sein (Az.: I ZR 78/14). Die Sparkassen wollen der spanischen Santander-Bank die Verwendung der Farbe Rot als Geschäftsfarbe auf dem deutschen Markt verbieten lassen. Ihren Rotton haben sich die Sparkassen im Jahr 2007 beim Deutschen Patentamt als Farbmarke schützen lassen. Dies ist seit 1995 möglich, sofern nachgewiesen wird, dass ein Großteil der Verbraucher die Farbe mit einem bestimmten Produkt verbindet. Der Markenschutz erstreckt sich jedoch nur auf bestimmte Produktbereiche oder Branchen.
Santander hat einen Antrag auf Löschung der zugunsten der Sparkasse eingetragenen Farbmarke gestellt. Hier bleibt also zunächst die Entscheidung des Bundespatentgerichts über den Löschungsantrag abzuwarten (Az.: 25 (pat) 13/14), die in den kommenden Wochen ergehen soll.