Abmahnung von Gaudot durch Anwaltskanzlei Hartmann

Veröffentlicht am 22.02.2010
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Neu im abmahnBAROMETER:
Kürzlich wurde einer unserer Mandanten abgemahnt, da von ihm ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß begangen worden sein soll, indem er mit Selbstverständlichkeiten geworben habe.

Im Einzelnen:
Unserem Mandanten wurde im Rahmen der Abmahnung vorgeworfen, er verstoße gegen Wettbewerbsrecht (UWG) da er mit Selbstverständlichkeiten werbe. Auf der Website fand sich der Beisatz "Ebay Gebühren übernehme ich". In dieser Anpreisung sei eine Irreführung des Verbrauchers zu sehen, weshalb ein derartiges Verhalten als wettbewerbswidrig einzustufen sei, so die gegnerischen Anwälte.

Darüber hinaus wurde gerügt, dass der Mandant - obwohl er in gewerblichem Ausmaß Waren im Internet zum Verkauf anbiete - keine Umsatzsteuernummer angegeben haben soll.

Er wurde deshalb auf Unterlassung in Anspruch genommen und darüber hinaus dazu aufgefordert, die Kosten der Abmahnung zu tragen. Zentrales Element der Abmahnung war auch hier die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht uns anzurufen. Die Frage nach der Abgabe der geforderten Erklärung bedarf einer genauen Überprüfung, da jede Abmahnung einen individuellen Fall betrifft. Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen bundesweit im Rahmen unserer Günstigen Erstberatung zur Seite.




Kommentare unserer Leser

Nuray Kesimal (30-04-10 12:16):

Isch hab auch ein Abmahn bekomme weil ich hab ein Email-Werbung gesendet. Abmahnung kam von ein Anwalt in Berlin. Frechenheit

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