Abmahnung der dexxIT GmbH & Co. KG durch KLAKA Rechtsanwälte wegen Markenverletzung „DEXIM“

25. November 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der dexxIT GmbH & Co. KG durch die KLAKA Rechtsanwälte aufgrund der Verwendung des Zeichens „DEXIM“ vor.

Die Abmahnung der dexxIT GmbH & Co. KG im Einzelnen

Unsere Mandantin sowie der Vorstand unserer Mandantin wurden von der dexxIT GmbH & Co. KG abgemahnt, da diese hierdurch Markenrechte an der Marke „DEXXIT“ verletzen sollen.

Gefordert wird eine Vertragsstrafe von 10.000.– EUR. Ferner werden diese aufgefordert, den Schaden zu ersetzen, Auskunft zu erteilen sowie sämtliche Verletzungsgegenstände zur Vernichtung herauszugeben. Außerdem werden Kosten für die Rechtsanwälte sowie für die mitwirkenden Patentanwälte in Höhe einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale aus einem Streitwert von 150.000.– EUR geltend gemacht.

Die Höhe dieser Kosten wird zwar nicht explizit in der Unterlassungserklärung aufgeführt, jedoch ergibt sich nach dieser Verpflichtung eine Verpflichtung zur Kostentragung in Höhe von je 2.657.– EUR, somit in Höhe von gesamt 5.314.– EUR.

Da unsere Mandantin die Daten der beworbenen Artikel von Ihrem Lieferanten erhalten hat, kann diese der Angelegenheit sehr gelassen entgegensehen, selbst wenn man unterstellt, dass eine Markenverletzung vorliegen würde. In diesem Fall können auch die Kosten unserer Beauftragung als Regressanspruch gegen den Lieferanten geltend gemacht werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der dexxit GmbH & Co. KG

Unabhängig davon ist bei jeder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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