Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. wegen irreführender Werbung

26. November 2013
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Uns liegt eine Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. vor, in der unserem Mandanten das Tätigen von irreführender Werbung für Energiearmbänder und kinesiologische Tapes vorgeworfen wird.

Die Abmahnung des Verbands Sozialen Wettbewerbs e.V. im Einzelnen

In der durch den Verband selbst ausgesprochenen Abmahnung wird näher ausgeführt, dass die Werbung für zwei Artikel auf der Webseite unseres Mandanten irreführende Aussagen enthält. Da den Aussagen im Bezug auf die medizinische Wirkung von Energiearmbändern und kinesiologischen Tapes keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse zukommen würden, läge eine unlautere Täuschung des Verbrauchers vor.

Im Ergebnis wird von unserem Mandanten das Unterlassen dieser Aussagen gefordert. Weiter soll dieser eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen sowie dem Verband Sozialer Wettbewerb e.V. einen angemessenen Anteil der Aufwendungen für die Rechtsverfolgung erstatten, mithin 166,60 €.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verbands Sozialen Wettbewerbs e.V.

Bei jeder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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