Abmahnung und Geltendmachung einer Vertragsstrafe vom Verein für lauteren Wettbewerb e.V. durch Rechtsanwälte Kreye, Kreye & Faust

26. November 2013
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Unser Mandant wurde vom Verein für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg durch die Rechtsanwälte Kreye, Kreye & Faust abgemahnt. Aufgrund dessen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert mit einem Vertragsstrafeversprechen von 7.500,-- EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Dort teilten die Rechtsanwälte Kreye, Kreye & Faust mit, dass durch den Verein für lauteren Wettbewerb eine verwirkte Vertragsstrafe wegen eines begangenen Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung vom 08.04.2003 wegen fehlerhafter Textilkennzeichnungen einzelner Produkte gefordert worden sei.

Die Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. im Einzelnen

Unsere Mandantin hat uns ein Schreiben der Rechtsanwälte Kreye, Kreye & Faust vorgelegt. Dort wird eine Unterlassungserklärung wegen angeblich fehlerhafter Textilkennzeichnungen einzelner Produkte geltend gemacht. Welches diese Produkte sein sollen, wird nicht aufgeführt.

Was fällt auf an der Abmahnung der Rechtsanwälte Kreye, Kreye & Faust?

In diesem Schreiben beziehen sich die Anwälte darauf, dass unsere Mandantin bereits zuvor vom Verein für lauteren Wettbewerb e.V. wegen den fehlerhaften Textilkennzeichnungen einzelner Produkte zur Zahlung der Vertragsstrafe aufgefordert worden sei. Hier soll ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung aus dem Jahr 2003 vorliegen. Unabhängig davon, dass unsere Mandantin uns mitgeteilt hat, dass sie dieses Schreiben in der die Vertragsstrafe geltend gemacht wird nicht erhalten habe, muss bereits festgestellt werden, dass auch nach den Ausführungen der Rechtsanwälte Kreye, Kreye & Faust ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung nicht denkbar ist. Bei unserer Mandantin handelt es sich um eine Unternehmergesellschaft (UG). Eine solche konnte nach deutschem Recht frühestens zum 01.11.2008 gegründet werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung durch die UG im Jahre 2003 ist daher nicht möglich.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen durch den Verein für lauteren Wettbewerb e.V.

Unabhängig davon ist bei jeder vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, erfahrungsgemäß meist zu weit gefasst ist und lebenslange Gültigkeit besitzt. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Wenn Sie auch eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen spezifischen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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