10 Jahre kanzlei.biz – Erfolg durch Spezialisierung

06. Dezember 2011
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
4257 mal gelesen
0 Shares

Als Rechtsanwalt Hagen Hild am 01.12.2001 offiziell die damalige Rechtsanwaltskanzlei Hagen Hild in Augsburg gründete, war nicht abzusehen, dass sich hieraus eine der spezialisiertesten Kanzleien im Bereich des Internetrechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes in ganz Deutschland entwickeln würde.

Direkt nach Studium und Referendariat begann Rechtsanwalt Hild – damals noch komplett alleine – seine Tätigkeit auf 120 qm im wunderschönen Jugendstilhaus des bekannten Augsburger Architekten Gollwitzer in der Volkhartstraße in Augsburg. Bei der Eröffnungsfeier am 01.12.2001 waren hauptsächlich Familie und Freunde anwesend, jedoch auch bereits die ersten Mandanten, die uns bis heute die Treue halten.

Bereits 2001 erkannte Rechtsanwalt Hild als einer der ersten Rechtsanwälte die rechtliche Bedeutung des Internets und dessen Probleme für Unternehmen und Verbraucher. Viele belächelten damals die konsequente Ausrichtung auf das Gebiet des Internetrechts, das zum damaligen Zeitpunkt noch ein Novum war und von fast keiner Kanzlei bundesweit angeboten wurde.

Gegründet als Einzelkanzlei, ohne einen einzigen Mandanten, entwickelte sich die Kanzlei durch die Spezialisierung zielgerichtet und schnell zu einer Boutique im IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz.

Eine Chronologie der Kanzleigeschichte finden Sie unter Historie.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a