Gewinnspielvermittlung durch automatisierte Masseneintragungen unzulässig

13. Oktober 2009
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Gewinnspiele auf Webseiten sind mittlerweile ein üblich gewordenes Werbeinstrument von Unternehmen. Diese versprechen sich dadurch erhöhte Aufmerksamkeit der Teilnehmer und der Besucher ihrer Webseite für ihr Unternehmen und die angebotenen Produkte. Oft werden im Zusammenhang mit solchen Spielen auch Kataloge oder Newsletter angeboten, um dem Teilnehmer weitere Informationen zukommen zu lassen.

Umso problematischer ist es daher, wenn die vom Unternehmen vorgesehenen Werbemöglichkeiten dadurch ausgeschaltet werden, dass Gewinnspielvermittler mit Daten Dritter automatisiert an derartigen Gewinnspielen teilnehmen und es so zu massenhaften Eintragungen von Personen kommt. Auf diese Weise wird der Veranstalter des Gewinnspiels nicht nur um die Möglichkeit gebracht, direkt gegenüber dem einzelnen Teilnehmer zu werben, sondern sieht sich teilweise auch mit Beschwerden von Personen konfrontiert, die nach einer Informationsübermittlung an ihn herantreten und mitteilen, dass sie nicht an dem Gewinnspiel teilgenommen haben und auch nicht mit einer Teilnahme durch einen Dritten einverstanden waren.

Unsere Mandantschaft veranstaltete auf ihrer Webseite ein Gewinnspiel, in dessen Rahmen für sie und ihre Produkte geworben wurde. Dabei wurden massenhaft automatisierte Eintragungen von Gewinnspielvermittlern vorgenommen, was zur Folge hatte, dass nicht nur die Werbemöglichkeiten unserer Mandantschaft beeinträchtigt, sondern auch Beschwerde-E-Mails gesendet wurden, in denen die Absender eine Teilnahme bzw. eine Zustimmung hierzu bestritten.

Mit Beschluss vom 08.10.2009 (Az. 312 O 607/09) entschied das Landgericht Hamburg, dass die automatisierte Teilnahme durch mehrere tausend Einträge an einem Tag unzulässig war und sprach gegenüber dem Gewinnspielvermittler ein entsprechendes Verbot aus.

Sollten auch Sie Fragen oder ein rechtliches Problem zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht uns anzusprechen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

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