Kriterien der wettbewerblichen Eigenart von Werbeauftritten

08. April 2015
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
2344 mal gelesen
0 Shares
Champagne in Eis Gläser mit Champagne gefüllt Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.10.2014, Az.: I-15 U 49/14

Hebt sich das Gesamterscheinungsbild eines Werbeauftritts trotz Übernahme einiger Gestaltungsmerkmale vom Original ab, so liegt lediglich eine nachschaffende Leistungsübernahme und keine Wettbewerbswidrigkeit vor. Auch der Serviervorschlag sowie die Verwendungsbestimmung in einem Werbeauftritt für Schaumweine stellt keine wettbewerbliche Eigenart dar. Maßgebliches Unterscheidungskriterium ist hier vielmehr die Herstellerkennzeichnung und Herkunftsbezeichnung. Die wettbewerbliche Eigenart wird durch Variationen in der Präsentation des Produkts nicht beeinträchtigt.

Oberlandesgericht Düsseldorf

Urteil vom 16.10.2014

Az.: I-15 U 49/14

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16.01.2013 (Az. 12 O 586/11) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 1.353,80 Euro zu zahlen.

III. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

IV. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungsgründe

1. die Klage vom 08.12.2011, konkretisiert durch den Klageantrag vom 21.11.2012, abzuweisen;
2. die Klägerin zu verurteilen, an sie Abmahnkosten in Höhe von 1.353,80 Euro zu zahlen.

Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 12 O 586/11

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a