Puddingstreit: „Paula“ vs. „Flecki“

21. November 2012
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Eigener Leitsatz:

Erneut musste das LG Düsseldorf ein Urteil im "Puddingstreit" zwischen Dr. Oetker und Aldi fällen und Dr. Oetker musste eine weitere Niederlage einstecken. Es ging dabei wieder einmal um die Puddingsorten "Paula" und "Flecki". Dabei wurde entschieden, dass weder der Pudding "Flecki" an sich noch seine Herstellung patentverletzend sei. Beide Endprodukte unterschieden sich optisch erheblich, ebenso sei das Herstellungsverfahren verschieden. Das Patent von Dr. Oetker werde nicht verletzt.

Landgericht Düsseldorf

Pressemitteilung Nr. 14/2012 zum Urteil vom 20.11.2012

Az.: 4b O 141/12

Die 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute entschieden, dass weder der Pudding “Flecki“ noch seine Herstellung patentverletzend sind.

Die Kammer hatte bereits Zweifel, ob das Verfahren, nach dem “Flecki“ hergestellt wird, optisch so schöne Flecken bildet, wie vom Patent bezweckt. Während “Paula“ viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeige, gingen bei “Flecki“ diese nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf. Grund hierfür seien die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung der beiden Nachspeisen: Um die charakteristischen Flecken in der Puddingcreme zu erzeugen, würden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher nach dem Patent mindestens zwei Mal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen gedreht. Dagegen sei zur Herstellung von “Flecki“ allenfalls eine Dosierpause und innerhalb dieser Pause nur eine Drehung vorgesehen. Bei so gravierenden Unterschieden könne von einer Patentverletzung nicht gesprochen
werden.

Die Antragstellerin führte unter der Marke “Dr. Oetker“ in den vergangenen Jahren den Vanille-Schoko-Pudding “Paula“ ein, bei dem die beiden Puddingsorten in Form von Flecken innerhalb des Bechers verteilt sind. Die Antragsgegnerin stellt ebenfalls einen gefleckten Pudding, das Produkt “Flecki“, her und liefert dieses an Aldi- Discountmärkte in Nordrhein-Westfalen.

Am 1. März 2012 hatte die 14c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf bereits eine Verletzung des europäischen Designrechts (Gemeinschaftsgeschmacksmusters) und des Wettbewerbsrechts verneint (Pressemitteilung Nr. 4/2012).

Die Antragstellerin kann gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

(LG Düsseldorf, Aktenzeichen 4b O 141/12; Urteil vom 20. November 2012)

1 Kommentar

  1. CJ, 23. November 2012

    Ich persönlich finde, dass sich Verpackung und vor allem der Name der Produkte unterscheiden müssen. Denn darauf achtet man schließlich zuerst. Und so ist es hier der Fall.

    Außerdem muss ein Pudding mit „Flecken“ nicht grundsätzlich mit einer Kuh in Verbindung gebracht werden.
    Es gibt auch viele verschiedene „Strudel-Puddings“ und Pudding mit Sahne oben drauf oder unten drunter.
    Es kann nicht jeder Pudding individuell aussehen. Zumal auch die Herstellungsweise und das aussehen der Flecken nicht mit dem Produkt „Paula“ übereinstimmen.

    http://www.hms-bg.de

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