Alles nur geklaut? – Bushido zur Kasse, bitte!

24. März 2010
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Mit Abmahnungen kennt sich Bushido aus. Zahlreiche unserer Mandanten können davon ein Lied singen, denn schließlich verdient der Rapper sein Geld nicht nur über den Verkauf seiner Tonträger, sondern auch mit prompten Abmahnungen gegen all diejenigen, die angeblich sein Urheberrecht verletzt haben.

Nun lernte er auch einmal die andere Seite der Medaille kennen. Bushido wurde nun seinerseits wegen von ihm begangener Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen – mit Erfolg:

Wie die Pressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts gestern berichtete, wurde der Rapper wegen insgesamt 28 Tonfolgen aus 4 Alben der fanzösischen Band „Dark Sanctuary“, die er mit nur leichten Veränderungen in seine eigenen Titeln eingearbeitet hatte, verklagt. In gleich zwei Urteilen des Landgerichts Hamburg wurde Bushido schließlich zur Zahlung von 63.000,00 € allein an immateriellem Schadensersatz verurteilt und außerdem dazu verpflichtet, die betroffenen 11 Tonträger vom Markt zu nehmen. Zur Ermittlung des weiteren Schadensersatzes hat er nun außerdem Auskunft über den Umfang der Vewertung zu erteilen.

Bleibt zu hoffen, dass das so entstandene Loch in der Kasse des Rappers nicht durch weitere Abmahnungen gefüllt werden soll.

2 Kommentare

  1. hardt, 15. März 2011

    Hallo, eine interessante Frage… Bushido mahnt jemanden wegen eines Download eines seiner Werke ab.Die Abmahnung geht durch.
    Jetzt stellt sich heraus, dass Bushido selbst bei diesem Werk geklaute Riffs verwendet hat. Muss er hier nachträglich auch Schadensersatz zahlen oder wird die Abmahnung gar zurückgenommen?

  2. daggy, 23. April 2010

    Da muss man wohl nicht bezahlen, wenn eine Abmahnung ins Haus schneit.

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