Verbraucherzentrale erwirkt eine Verpflichtungserklärung von „Lidl“ hinsichtlich eindeutiger Preisangaben

29. April 2025
Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]
599 mal gelesen
0 Shares
button mit baner grün

Nach unvollständigen Preisangaben der Supermarktkette "Lidl" verpflichtet sich die Kette nun gegenüber der Verbraucherzentrale Baden Württemberg zu eindeutigen Preisangaben für alle Kunden. Die Abmahnung der Verbraucherzentrale wurde durch die Beschwerde eines Verbrauchers initiiert. Dieser bemängelte, dass "Lidl" bei einer Werbekampagne lediglich den reduzierten Preis für registrierte Nutzer der markteigenen App angibt.

Was ist passiert?

Konkret warb „Lidl“ mit reduzierten Preisen, die tatsächlich aber nur für registrierte Nutzer der „Lidl-Plus-App“ galten. Sowohl der konkrete Preis der Einzelware als auch der gesetzlich anzugebene Grundpreis wurden zu den optional rabattierten Preisen beworben. Welcher Preis für Kunden gelten sollte, die nicht App-Mitglied sind, ging aus der Werbung nicht hervor. Der Preis für alle Kunden ohne App wurde lediglich verkleinert und durchgestrichen dargestellt.

Hintergrund der App

Dabei ist das von „Lidl“ verfolgte Ziel das Anlocken von neuen App-Mitgliedern. „Lidl“ selbst profitiert von den durch die Registrierung gewonnenen Daten. Dadurch kann das Kaufverhalten der Kunden analysiert werden und die Werbung entsprechend angepasst werden, woraus eine Beeinflussung des Kaufverhaltens der Kunden resultieren kann.

Rechtliche Schritte

Nach der Beschwerde des Verbrauchers und der daraufhin folgenden Abmahnung durch die Verbraucherzentrale reagierte „Lidl“ zunächst nicht, sodass die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Heilbronn erhob. Vor Prozessauftakt einigten sich Parteien allerdings doch noch außergerichtlich, insbesondere mit dem Inhalt, dass „Lidl“ von nun an die Preise für alle Kunden transparent angibt.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a