Meta nutzt EU-Nutzerdaten für KI
Ab dem 27. Mai plant Meta persönliche Daten von Instagram- und Facebook-Nutzern aus der Europäischen Union für das KI-Training zu verwenden. Verbraucherschützer halten das für EU-rechtswidrig und haben neben Unterlassungsaufforderungen auch Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt.
Meta selbst sieht ein berechtigtes Interesse an dem Vorhaben. „Dieses Training ist in der Branche üblich und entscheidend dafür, dass unsere modernen KI-Produkte und -Modelle die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben“, hatte Meta vergangene Woche erklärt. EU-Datenschutzrecht sei gerade nicht durch die Verwendung der Daten gefährdet, da laut Meta der Ansatz den Richtlinien entsprechen würde, die vom Europäischen Datenschutzausschuss vorgegeben wurden. Auch habe man den Menschen in der EU eine Möglichkeit gegeben, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, und sie über dieses Recht per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert.
Kritik
Datenschützer kritisieren die Begründung scharf und warnen vor den Maßnahmen. Nach Auffassung der Verbraucherschützer liegt ein Verstoß gegen grundlegende Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Digital Markets Act vor und es bestehe gerade kein „berechtigtes Interesse“ an der Nutzung der Daten. Problematisch sei vor allem, dass nicht auszuschließen ist, dass auch sensible personenbezogene Daten – etwa zur politischen Meinung, Gesundheit oder Sexualität – sowie Daten von Minderjährigen in das KI-Training einfließen.
Weiterer Kritikpunkt ist, dass Meta diese Daten einfach nimmt und Nutzer sich per Opt-out dagegen aussprechen müssen. Wer seine öffentlichen Posts und Informationen in Metas Künstlicher Intelligenz berücksichtigt haben möchte, hat leichtes Spiel und muss einfach nichts tun. Wer das aber nicht möchte, muss sich über mehrere Seiten und einen Textlink zu einem Widerspruchsformular durchklicken.
Datenschützer sind der Ansicht, dass Meta stattdessen die Nutzer im Wege des sogenannten Opt-in explizit um Zustimmung fragen müsste.
Verfahren
Nachdem Meta auch nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW nicht bereit war von den Plänen abzurücken, folgt nun der Gang vor das Oberlandesgericht Köln.
„Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung wollen wir verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist“, erklärte die Verbraucherzentrale NRW. „Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich – deshalb ist jetzt schnelles Handeln gefragt.“
Auch ist problematisch, dass Nutzer sich beeilen müssen. Wer erst nach dem 26. Mai widerspricht, kann seine Daten womöglich nicht mehr aus dem Trainingsmaterial entfernen lassen. Der Widerspruch gilt dann nur noch für neue Posts und Informationen, die nach dem Stichtag des Widerspruchs veröffentlicht wurden.