Verbraucherzentrale erwirkt eine Verpflichtungserklärung von „Lidl“ hinsichtlich eindeutiger Preisangaben
Was ist passiert?
Konkret warb „Lidl“ mit reduzierten Preisen, die tatsächlich aber nur für registrierte Nutzer der „Lidl-Plus-App“ galten. Sowohl der konkrete Preis der Einzelware als auch der gesetzlich anzugebene Grundpreis wurden zu den optional rabattierten Preisen beworben. Welcher Preis für Kunden gelten sollte, die nicht App-Mitglied sind, ging aus der Werbung nicht hervor. Der Preis für alle Kunden ohne App wurde lediglich verkleinert und durchgestrichen dargestellt.
Hintergrund der App
Dabei ist das von „Lidl“ verfolgte Ziel das Anlocken von neuen App-Mitgliedern. „Lidl“ selbst profitiert von den durch die Registrierung gewonnenen Daten. Dadurch kann das Kaufverhalten der Kunden analysiert werden und die Werbung entsprechend angepasst werden, woraus eine Beeinflussung des Kaufverhaltens der Kunden resultieren kann.
Rechtliche Schritte
Nach der Beschwerde des Verbrauchers und der daraufhin folgenden Abmahnung durch die Verbraucherzentrale reagierte „Lidl“ zunächst nicht, sodass die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Heilbronn erhob. Vor Prozessauftakt einigten sich Parteien allerdings doch noch außergerichtlich, insbesondere mit dem Inhalt, dass „Lidl“ von nun an die Preise für alle Kunden transparent angibt.


