Frau verklagt Google wegen Nicht Löschen von intimen Fotos

27. Oktober 2025
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Frau sitzt vor Laptop und sucht etwas über Suchmaschine Eine Frau verklagt Google, da intime Fotos von ihr und ihrem Partner auf Google-Bildersuche veröffentlicht wurden und Google der Aufforderung, das Bildmaterial dauerhaft in der Suche nicht mehr anzuzeigen, nicht nachkam.

Frau verklagt Google wegen Nicht Löschen von intimen Fotos

Seit 2023 wurden um die 2.000 Bilder auf Google gefunden, die die Klägerin nackt zeigen. Diese intimen Aufnahmen wurden aus ihrer privaten Cloud entwendet. Neben den Aufnahmen, die die betroffene Frau nackt zeigen, tauchten auch KI-generierte Nacktaufnahmen, sowie Sex-Szenen auf Porno-Seiten und Google-Bildersuche auf. Unter dem veröffentlichten Material befindet sich außerdem ein Foto des Personalausweises der Klientin. Diese Dateien haben sich sehr schnell verbreitet. Der Klägerin sind diese aufgefallen, als sie zufällig nach ihrem Namen googelte. Dies habe fatale Folgen für die Klientin, sowie ihrer Familie gehabt, die einen Umzug, sowie Arbeitgeberwechsel beinhalten.

Keine außergerichtliche Einigung mit Google möglich

Die Betroffene wendete sich daraufhin an die gemeinnützige Organisation HateAid. Diese unterstützten Menschen, die von digitaler Gewalt betroffen sind, durch Beratung und Prozesskostenfinanzierung.  HateAid suchte das Gespräch mit Google, indem sie die Löschung der veröffentlichten Dateien forderte. Der Aufforderung kam Google auch nach, allerdings wurden seitdem erneut etliche Dateien hochgeladen. Aufgrund des hohen emotionalen Schadens forderte HateAid, dass das Bildmaterial, sowie alle kerngleichen Inhalte dauerhaft in der Suche nicht mehr angezeigt werden sollen. Dem kam Google jedoch nicht nach. Diese Klage ist kein Einzelfall, auch in der Hate Aid-Beratung gab es schon mehrfache Bildbasierte sexualisierte Gewalt, bei der auch Google schon mehrfach relevant war.

Ziel der Klage

Das Ziel der Klage sei eine dauerhafte, auch proaktive, Auslistung der Bilder, sowie auch der kerngleichen Dateien aus der Suchmaschine. Außerdem fordert die Klägerin den Einsatz geeigneter technischer Maßnahmen zur Wiedererkennung dieser Inhalte. Wie schon ausgeführt, gab es schon etliche Klagen gegen Google in diesem Bereich, neu ist hierbei jedoch die geforderte proaktive Auslistungspflicht für auch die kerngleichen Dateien. Der Rechtsanwalt der Betroffenen sei zuversichtlich, da die Rechtsprechung in solchen Fällen eine weitreichende Lösch- und Auslistungspflicht vorsieht. Die geforderten technischen Maßnahmen zur Wiedererkennung der identischen und kerngleichen Inhalte seien heutzutage auch machbar.

Wie weit reicht das Recht auf Vergessenwerden?

In einer Grundsatz-Entscheidung soll geklärt werden, in wie weit das „Recht auf Vergessenwerden“ anwendbar ist und ob Google dieses Recht auch gewährleisten muss. Ist Google verpflichtet proaktiv, also von sich aus, kerngleiche Inhalte auszusuchen und zu löschen? Google sieht keine Verpflichtung ihrerseits. Die Kläger sind der Auffassung es liege eine solche Gewährleistungspflicht vor, da die Suchmaschine personenbezogene Daten beim Anzeigen der Bilder verarbeite. HateAid ist der Meinung, dass Google als größte Suchmaschine, eine Verantwortung trägt, gesamtgesellschaftlichen Risiken zu begegnen.

Es wird erwartet, dass diese Frage einen langen rechtlichen Weg gehen wird und auch durch viele Instanzen geschickt wird. Das kann Jahre dauern. Google sei bekannt dafür, solche Verhandlungen durch lange Schriftsätze in die Länge zu ziehen. Wann diese Grundsatz-Entscheidung also vor Gericht gehen soll, ist noch unklar. Google habe erstmal eine Verlängerung der Klageerwiderungsfrist bis Ende September beantragt.

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