Abmahnung der Bihlmayer Media wegen Urheberrechtsverletzung an einer Originalfotographie
Die Abmahnung der Bihlmayer Media im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Bihlmayer Media wird aufgeführt, dass unser Mandant eine Originalfotographie der Gegenseite auf einer Social Media Plattform aus Werbezwecken verwendet haben soll.
Daher wird von unserem Mandanten ein Schadensersatz i.H.v. 1900,40 € gefordert, alternativ schlägt Bihlmayer Media einen Vergleich über 1450 € vor.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Bihlmayer Media
Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

