EU eröffnet Kartellverfahren gegen Deutsche Börse und Nasdaq

10. November 2025
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Gebäude Deutsche Börse von außen Es besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht von der Deutschen Börse und Nasdaq. Die EU-Kommission leitete deshalb ein Kartellverfahren gegen die beiden Unternehmen ein. Sie sollen Vereinbarungen getroffen haben um nicht in Konkurrenz zu stehen. Die Untersuchungen wurden ergebnissoffen eingeleitet.

Die EU-Kommission leitete ein Kartellverfahren gegen die Deutsche Börse und die US-Technologiebörse Nasdaq ein. Es besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht, indem die beiden Börsenbetreiber sich bei Geschäften mit Finanzinstrumenten in Europa abgesprochen haben sollen. Genau gesagt geht es hierbei um die Bereiche Notierung, Handel und Clearing von bestimmten Finanzderivaten. Demnach könnten die beiden Vereinbarungen getroffen haben, um im Europäischen Wirtschaftsraum nicht miteinander konkurrieren zu müssen. Zudem wird befürchtet, dass die Unternehmen Nachfragen aufteilten, Preise koordinierten und sensible Geschäftsinformationen austauschten. Die Rechtsgrundlage bietet das Verbot solcher wettbewerbsbeschränkenden Geschäftspraktiken. Die EU-Kommission wird sich mit der ergebnisoffenen Prüfung dieser Vorwürfe beschäftigen, wofür allerdings keine Frist gesetzt wurde. Bei einer Bestätigung, könnte es für die zwei Behörden zu teuren strafen kommen. Es drohen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihrer weltweiten Jahresumsätze, was bei der Deutschen Börse im vergangenen Jahr rund 5,9 Milliarden Euro waren.

Reaktion der Deutschen Börse

Die Deutsche Börse teile mit, sie haben die Entscheidung zur Kenntnis genommen und stehen im konstruktiven Austausch mit der europäischen Kommission. Bei der Untersuchung stehen die Tochtergesellschaften der beiden Firmen, Eurex und Helsinki Stock Exchange im Vordergrund. 1999 gab es eine Vereinbarung zwischen den beiden Börsenteilnehmern, bei der es um die Förderung des Wettbewerbs und der Erhöhung der Marktliquidität in den nordeuropäischen Derivatmärkten, um eine Effizienzsteigerung zu erzielen. Diese Vereinbarung sei damals mit der EU-Kommission erörtert worden.

Unangekündigte Inspektion letzten Jahres

Im September 2024 hatte die EU-Kommission schon eine unangekündigte Untersuchung der Finanzderivate bei der Deutschen Börse und Nasdaq durchgeführt. Details sind allerdings nicht bekannt. Diese Finanzderivate stellen ein Finanzinstrument dar, deren Wert sich aus dem Basiswert von Aktien, Rohstoffe, Zinsen oder Währungen ableitet. Mit solchen Instrumenten kann an den Finanzmärkten auf Kursgewinn spekuliert werden oder Geschäfte abgesichert werden.

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