Abmahnung der Erste Hilfe Schule HELPLUS durch den Rechtsanwalt Schwerin wegen Wettbewerbs- und DSGVO-Verstoßes

05. Mai 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der Erste Hilfe Schule HELPLUS, ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Schwerin, vor. In dieser wird unserer Mandantin vorgeworfen, einen Wettbewerbsverstoß durch unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetireb und einen Datenschutzverstoß durch Verarbeitung personenbezogener Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 1 und Nr. 2 DSGVO begangen zu haben.

Die Abmahnung der Erste Hilfe Schule HELPLUS im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Schwerin wird unserer Mandantin vorgeworfen, ohne vorherige Zustimmung der Gegnerin E-Mail-Werbung versendet zu haben und damit einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb begangen zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen § 7 II Nr. 3 UWG dar.

Infolgedessen wird unsere Mandantin zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Außerdem wird eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangt, um zu erfahren welche personenbezogenen Daten verwendet werden und aus welcher Quelle diese stammen. Zudem werden neben einem immateriellen Schadensersatz in Höhe von 500,- EUR auch die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 572,21 EUR, welche sich aus der Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts Schwerin (460,85 EUR), errechnet aus einem Gegenstandswert von 5.000,- EUR, einer Auslagenpauschale (20,00 EUR) sowie der Umsatzsteuer in Höhe von 19% (91,36 EUR) zusammensetzen, gefordert. Letztlich ergibt sich eine Gesamtforderungssumme von 1072,21 EUR.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Erste Hilfe Schule HELPLUS

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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