Abmahnung von The Coffee Mug Shop durch die Rechtsanwaltskanzlei und Notarkanzlei Heidicker wegen Wettbewerbsverstoßes

05. Mai 2026
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Uns liegt eine Abmahnung von The Coffee Mug Shop vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, auf der Plattform eBay als privater Verkäufer aufzutreten, obwohl er tatsächlich Unternehmer-Eigenschaft haben soll und gewerblich handeln soll.

Die Abmahnung von The Coffee Mug Shop im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben von The Coffee Mug Shop wird näher ausgeführt, dass unser Mandant auf auf der Verkaufs-Plattform eBay als privater Anbieter auftreten soll, obwohl die Grenze zum unternehmerischen und gewerblichen Betrieb überschritten sei.

Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 5 UWG dar, indem über die Eigenschaft als gewerblicher Verkäufer getäuscht werden soll. Dadurch sollen auch Aufwendungen erspart werden, was sich auf die Preise der angebotenen Produkte auswirken soll. Dies stelle eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Bei den angeboteten Produkten handelt es sich um Tassen der Firma Starbucks.

Infolgedessen macht The Coffee Mug Shop wettberwerbliche Unterlassungsansprüche aus § 8 I, §§ 3, 5 UWG geltend. Des Weiteren macht unser Gegner Kosten für die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.590,91 EUR inklusive Umsatzsteuer geltend. Diese berechnen sich aus einem Gegenstandswert von 30.000,- EUR und einer Auslagenpauschale von 20,- EUR. Auch wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von The Coffee Mug Shop

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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