Abmahnung von Marc Klammek und Florian Richter durch IPPC LAW wegen Urheberrechtsverletzung an „Wonderful Dream“
Die Abmahnung von Marc Klammek und Florian Richter im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben von Marc Klammek aka „Mitchell Lennox“ aka „Marc Lennard“ und Florian Richter aka „Julien Nairolf“ aka „Judge Flow“, ausgesprochen durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantin das Musikwerk „Melanie Thornton – Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“ im Rahmen eines gewerblich genutzten Instagram-Posts öffentlich zugänglich gemacht und mit einem Video zu Werbezwecken verknüpft haben soll, ohne die erforderlichen Rechte bzw. eine entsprechende Lizenz zu haben.
Dies stelle eine Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften sowie verwandter Schutzrechte nach dem Urheberrechtsgesetz, insbesondere aus §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, 7, 8, 13, 14, 15, 19a, 21, 23 UrhG, dar. Bei dem betreffenden Verletzungsgegenstand handelt es sich um das Musikwerk „Melanie Thornton – Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“.
Infolgedessen wird unsere Mandantin aufgefordert, die Nutzung einzustellen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft zu erteilen sowie Schadensersatz und Aufwendungsersatz zu leisten. Geltend gemacht werden ein Schadensersatz in Höhe von 2.500,00 Euro, Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.640,80 Euro netto sowie Ermittlungskosten in Höhe von 229,00 Euro netto. Zur außergerichtlichen Beilegung wird die Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 4.369,80 Euro gegen Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Marc Klammek und Florian Richter
Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

