Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch Frommer Legal wegen Urheberrechtsverletzung an TV-Folgen der Serie „White Lotus“

02. Juni 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, mehrere TV-Folgen der Serie „The White Lotus“ über das Filesharing-Protokoll BitTorrent angeboten und somit gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Warner Bros. Entertainment Inc. wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft über ihren Internetanschluss mehrere TV-Folgen der Serie „The White Lotus“ über das Filesharing-Protokoll BitTorrent angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben soll. Betroffen sind die TV-Folgen „The White Lotus – Arrivals [The White Lotus – Die Ankunft]“, „The White Lotus – Ciao“ und „The White Lotus – In the Sandbox [The White Lotus – Im Sandkasten]“.

Dies stelle eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG sowie eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar. Zudem werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend gemacht.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung aufgefordert. Die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten betragen 326,15 Euro, der angesetzte Schadensersatz beträgt 1.350,00 Euro. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 1.676,15 Euro geltend gemacht. Die beigefügte Unterlassungserklärung sieht für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe vor, deren Höhe von der Warner Bros. Entertainment Inc. nach billigem Ermessen bestimmt werden soll.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc.

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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