Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch Frommer Legal wegen Urheberrechtsverletzung an TV-Folgen der Serie „Smiling Friends“

02. Juni 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, TV-Folgen über das Filesharing-Protokoll BitTorrent zum Download angeboten und somit gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Warner Bros. Entertainment Inc., vertreten durch Frommer Legal, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft über einen Internetanschluss zwei TV-Folgen bzw. Teile davon über das Filesharing-Protokoll BitTorrent angeboten und übertragen haben soll, ohne die entsprechende Erlaubnis zu haben.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Verletzung urheberrechtlich geschützter Rechte dar. In der Abmahnung werden insbesondere eine illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG sowie eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG genannt. Bei den betreffenden Verletzungsgegenständen handelt es sich um zwei TV-Folgen der Serie „Smiling Friends“.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung aufgefordert. Geltend gemacht werden Schadensersatz in Höhe von 800,00 Euro sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 248,80 Euro. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 1.048,80 Euro gefordert. Die beigefügte Unterlassungserklärung sieht für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe vor, deren Höhe nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall gerichtlich überprüft werden soll.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc.

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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