Abmahnung der Kalypso Media Group GmbH durch NIMROD Rechtsanwälte wegen Filesharings an dem Computerspiel „Sudden Strike 5“
Die Abmahnung der Kalypso Media Group GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Kalypso Media Group GmbH, vertreten durch NIMROD Rechtsanwälte, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft das Computerspiel „Sudden Strike 5“ über ein P2P-Netzwerk herunter- und hochgeladen haben soll, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein.
Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Verletzung der Rechte aus § 16 UrhG und § 19a UrhG dar. Bei dem betreffenden Verletzungsgegenstand handelt es sich um das Computerspiel „Sudden Strike 5“.
Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem werden Schadensersatz in Höhe von 2.500,00 Euro sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.336,90 Euro geltend gemacht. Insgesamt wird eine Forderung in Höhe von 3.836,90 Euro angeführt. Im Wege eines Vergleichsangebots wird die Zahlung eines Betrags in Höhe von 850,00 Euro zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüche angeboten. Die beigefügte Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafe vor, deren Höhe im Ermessen der Gläubigerin stehen soll und gerichtlich überprüfbar sein soll.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kalypso Media Group GmbH
Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.
Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

