Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen Wettbewerbsverstoßes an Werbung für Wickelanlagen

29. Juni 2026
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Uns liegt eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, Wickelanlagen / Wickeltische mit einer Spitzenstellungswerbung beworben und somit wettbewerbswidrig gehandelt zu haben.

Die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft im Internet sowie in einem Online-Hauptkatalog individuelle Wickelanlagen / Wickeltische mit einer Werbeaussage bewerben, welche gegenüber allen Wettbewerbern eine Spitzen- und Alleinstellung in punkto Sicherheit in Anspruch nimmt.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine irreführende Spitzen- und Alleinstellungswerbung im Sinne von § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UWG sowie einen Verstoß gegen § 3 UWG dar.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem macht der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Aufwendungsersatz in Höhe von 416,50 Euro brutto geltend. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sieht eine angemessene, vom Unterlassungsgläubiger zu bestimmende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe vor.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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