Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH wegen Musiknutzung auf Instagram

06. Oktober 2026
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Uns liegt eine Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH vor. Darin wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine Tonaufnahme ohne entsprechende Lizenz in mehreren gewerblich genutzten Instagram-Videos verwendet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH im Einzelnen

In ihrem Schreiben führt die SoundGuardian GmbH aus, dass unsere Mandantschaft eine Tonaufnahme in vier Videos verwendet und diese auf einem gewerblich genutzten Instagram-Profil öffentlich zugänglich gemacht haben soll. SoundGuardian behauptet, exklusiv über die hierfür maßgeblichen Nutzungsrechte an der Tonaufnahme zu verfügen. Eine entsprechende Lizenz unserer Mandantschaft liege nach den Angaben der Gegenseite nicht vor.

Die Gegenseite beruft sich auf §§ 85, 19a UrhG und bietet eine nachträgliche Lizenzierung für die Herstellung des Videos und dessen bisherige Verbreitung an. Die angebotene Lizenzvergütung beträgt 2.825,00 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer. Zur Berechnung verweist SoundGuardian auf die Lizenzanalogie nach § 97 Absatz 2 Satz 3 UrhG und legt einen Zeitraum von 41 Monaten zugrunde.

Unsere Mandantschaft soll mitteilen, ob sie das Nachlizenzierungsangebot annimmt, oder eine bereits bestehende Lizenz nachweisen. Das Angebot betrifft die bisherige Nutzung; für eine zukünftige Nutzung wird ein gesondertes Angebot in Aussicht gestellt. SoundGuardian weist außerdem auf mögliche Rechte weiterer Rechteinhaber am zugrunde liegenden Musikwerk hin und behält sich bei ausbleibender Reaktion die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Berechtigungsanfragen der SoundGuardian GmbH

Auch eine Berechtigungsanfrage mit Nachlizenzierungsangebot sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Beanstandung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Berechtigungsanfrage erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Berechtigungsanfrage, wie Nutzungsrechten, Nachlizenzierung und möglichen Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Berechtigungsanfrage zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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