Abmahnung der RIMOWA GmbH durch die Rechtsanwälte dompatent von Kreisler u.a. wegen Geschmacksmusterverletzung
Die Abmahnung der RIMOWA GmbH im Einzelnen
Die Rechtsanwälte der RIMOWA GmbH machen in Ihrem Schreiben Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunftserteilung, Rückruf und Vernichtung geltend. Grund dafür sei, dass unser Mandat durch Verwendung des Gemeinschaftsgeschmackmusters der RIMOWA GmbH deren Rechte verletzt haben soll. Dabei geht es um das charakteristische Rillendesign der Koffer der gegnerischen Mandantschaft, konkret um ein Etui für Kosmetikartikel, das unser Mandant nahezu identisch nachgeahmt haben soll. Dadurch sollen Fehlvorstellungen bei den Verbrauchern hervorgerufen werden. Außerdem würden durch Herstellung, Anbieten, Bewerben und in den Verkehr bringen des Produkts die Rechte der RIMOWA GmbH an deren Gemeinschaftsgeschmacksmuster und die Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz verletzt. Zudem soll unser Mandant die Marke „Rimowa“ ohne Zustimmung für Werbung benutzt haben.
Aufgrund dieser vermeintlichen Rechtsverletzungen fordern die Rechtsanwälte dompatent von Kreisler eine Unterlassungserklärung, den Vertrieb des Produkts sofort einzustellen, sowie die restlichen genannten Ansprüche anzuerkennen. Ein Entwurf für die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wurde dem Schreiben beigefügt. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 5.500 Euro vorgesehen. Außerdem werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 4.196,90 Euro, errechnet aus einem Streitwert von 500.000 Euro, verlangt.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der RIMOWA GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.