Abmahnung der AdvoNeo Services GmbH durch Herrn Rechtsanwalt Heng wegen Wettbewerbsverletzungen und Markenrechtsverletzungen an „Advoneo“
Die Abmahnung der AdvoNeo Services GmbH im Einzelnen
Herr Rechtsanwalt Heng führt in dem Abmahnschreiben näher aus, dass unser Mandant im Rahmen eine Google-Adword-Anzeige den kennzeichenrechtlich geschützten Begriff „Advoneo“ in markenrechtlich relevanter Weise nutzt, um für eigene Dienstleistungen zu werben. „Advoneo“ sei eine zugunsten des Geschäftsführers der AdvoNeo Services GmbH, Herrn Arne Bening, eingetragene Marke, die so verletzt würde. Die AdvoNeo Services GmbH können sich demgegenüber auf ihr Unternehmenskennzeichen stützen.
Auf Grund dieser angeblichen Verletzung seitens unseres Mandanten wird dieser dazu aufgefordert, die Rechtsverletzung einzustellen, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zudem soll er für die entstandenen Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 2.348,94.-, berechnet aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 100.000.- aufkommen. Darüber hinaus soll er seine Verpflichtung zum Schadensersatz anerkennen und Auskunft darüber erteilen, wie lange diese Beschreibung geschaltet war und wie viel Umsatz bzw. Gewinn dadurch erzielt wurde.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der AdvoNeo Services GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.