Abmahnung des Harald Durstewitz, handelnd unter DACHS Germany, durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh wegen wettbewerbswidriger Widerrufsbelehrung

11. Juni 2019
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1645 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung des Harald Durstewitz, handelnd unter DACHS Germany, ausgesprochen durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft MbH, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen der Widerrufsbelehrung seiner Internetseite einen Wettbewerbsverstoß begangen zu haben.

Die Abmahnung der Firma DACHS Germany im Einzelnen

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft macht in Ihrem Schreiben Unterlassungsansprüche wegen wettbewerbswidrigem Verhalten geltend. Die gegnerische Mandantschaft ist – wie unser Mandant – im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Textilprodukten tätig, was ein Wettbewerbsverhältnis begründe. Mit der Darstellung der Widerrufsbelehrung in seinem Internetshop verstoße unser Mandant gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben, da die Aufklärung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeiten nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Stattdessen kläre unser Mandat über Widerrufsmöglichkeiten, die einer alten Gesetzeslage entsprechen, auf. Die konkreten Ausführungen seien daher als Verstoß gegen das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu werten. All dies stelle ein wettbewerbswidriges Verhalten, sowie einen Verstoß gegen das Verbot der Irreführung dar.

Aus diesen vermeintlichen Verstößen leitet die Gegenseite Unterlassungsansprüche ab. Ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung wurde beigefügt. Außerdem soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 887,02 Euro, errechnet aus einem Gegenstandswert von 10 000 Euro, bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma DACHS Germany

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a