Abmahnung der Firma CarTFT.com e.K. durch die Rechtsanwälte Richard & Kempcke wegen markenrechtswidrigen Verhaltens

24. Juni 2019
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Einen unserer Mandanten erreichte eine Abmahnung der Firma CarTFT.com e.K., ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Richard & Kempcke. In dem Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.

Die Abmahnung der Firma CarTFT.com e.K. im Einzelnen

Konkret behauptet die Gegenseite, Lizenznehmer der Unionsmarke „picopsu“ zu sein. Damit seien sie berechtigt, gegen Verletzungen der vorgenannten Marke vorzugehen. Eine solche Markenrechtsverletzung habe angeblich unser Mandant begangen. Auf seiner Website habe unsere Mandantschaft ein Produkt unter Nennung der streitgegenständlichen Marke angeboten. Dieses Produkt sei jedoch angeblich kein Produkt der Marke „picopsu“. Damit seien die Rechte an der genannten Marke verletzt.

Unser Mandant wird indes aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Insbesondere soll unser Mandant ein Vertragsstrafeversprechen abgeben. Außerdem wird von unserem Mandanten Schadensersatz gefordert. Die Höhe des vermeintlichen Schadensersatzanspruches des gegnerischen Mandanten soll genau beziffert werden, indem unser Mandant zur Auskunfterteilung über den Umfang des angeblichen markenrechtswidrigen Verhaltens aufgefordert wird. Zudem soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 2.099,76 begleichen, berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 50.000,-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma CarTFT.com e.K.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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