Der Schokoladenstreit geht in die nächste Runde – Milka gegen Ritter ums „quadratische Recht“
Wie die quadratische Form entstand
Clara Ritter war es, die 1932 erstmals auf die Idee kam, eine Schokolade nicht länglich, sondern quadratisch zu gießen und zu verpacken. Sie war der Ansicht, dass sie so besser in Sportjacketttaschen passe und deshalb nicht so leicht breche, ohne dabei an Gewicht einzubüßen. Dieser Gedanke hat sich bewährt und verhalf dem in Waldenbuch bei Stuttgart ansässigen Unternehmen Alfred Ritter GmbH & Co. KG. zum Erfolg. 1995 ließ es die Marke schließlich beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen.
Streit seit 10 Jahren
Der Weltkonzern und Milka-Hersteller Mondelez möchte das nicht hinnehmen und kämpft für eine Löschung der eingetragenen Marke – seit 10 Jahren. Ein kleiner Erfolg erlangte Mondelez 2016, als das Bundespatentgericht eine Löschung beantragte. Jedoch war diese Entscheidung nicht endgültig, sodass die Angelegenheit bereits zum zweiten Mal die Richter am BGH beschäftigt.
Dreidimensionale Formmarke
Ritter Sport ist als sogenannte dreidimensionale Marke eingetragen. In München sind derzeit 4900 solcher Marken registriert, unter anderem hat Ferrero beispielsweise so die Milchschnitte schützen lassen.
Eine solche Eintragung birgt allerdings die Gefahr ungerechter Monopolisierungen, weshalb für eine derartige Eintragung hohe Schutzvoraussetzungen zu erfüllen sind. So darf beispielsweise keine Form geschützt werden, die zur Herstellung anderer Waren durch andere Anbieter benötigt wird.
Laut Mondelez ist dies hinsichtlich eines Quadrates der Fall, da diese üblicherweise zur Verpackung für Lebensmittel genutzt wird.
Ansicht des BGH
Der BGH hingegen ist hierbei anderer Meinung. Für ihn stehe der Verzehr und demnach die Zutaten und der Geschmack von Schokolade im Vordergrund, weshalb er die Form der Schokolade für deren Verbrauch nicht als typisch ansieht. Das Schokoladenquadrat dürfe demnach weiterhin markenrechtlich geschützt werden, was 2018 wiederum zu einem Sieg für Ritter Sport führte.
Allerdings wurde jetzt ein neuer Aspekt diskutiert: Einem aus einer Form bestehenden Zeichen, das lediglich durch diese Form den Wert der Ware auszeichnet, wird der Markenschutz versagt. Während das Patentgericht diesen Aspekt für nicht einschlägig erachtet, sieht sich Milka aufgrund der Schlichtheit des Quadrats durch diesen Aspekt im Vorteil.
Der Bundesgerichtshof ist noch zu keiner endgültigen Entscheidung gekommen. Eine Urteilsverkündung wird demnach noch erwartet. Es bleibt somit spannend, zu wessen Gunsten es ausfallen wird.