Abmahnung von StandOut durch Dr. Puplick & Partner
Die Abmahnung von StandOut im Einzelnen
Die Rechtsanwälte Dr. Puplick & Partner begründen ihre Abmahnung mit einem Verstoß gegen §§ 13, 15 ff. UrhG, aus denen hervorgeht, dass nur derjenige Fotografien via Internet, Printmedien, Plakat und Display veröffentlichen darf, dem die entsprechenden Nutzungsrechte zustehen.
Vorliegend war jedoch zwischen den Parteien genau diese Frage streitig und zwar, ob und in welchem Umfang entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von StandOut
Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie ein solches Abmahnschreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Puplick & Partner bekommen haben.
Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.


kanzlei.biz, 27. Juli 2010
Einer Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kommt generell kein Präjudiz für die Sach- und Rechtslage zu. Dies wird in vorgenanntem Kommentar natürlich nicht erwähnt…
Eine Zahlung erfolgte auf Wunsch unserer Mandantin lediglich zur schnellen und unkomplizierten Streitbeilegung. Angesichts der Sach- und Rechtslage haben wir jedoch von diesem Schritt abgeraten. Wie so oft gilt wohl auch hier: zwei Juristen, drei Meinungen.
Rechtsanwalt Martin Bachmann