Abmahnung der Strandkorb-Perle GbR durch die IPCL Rieck und Partner Rechtsanwälte wegen Wettbewerbsverstößen

07. Februar 2014
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Die StrandkorbPerle GbR, vertreten durch die IPCL Rieck und Partner Rechtsanwälte, mahnt einen unserer Mandanten wegen verschiedenen Verstößen gegen geltendes Wettbewerbsrecht sowie wegen nicht zulässiger AGB ab.

Die Abmahnung der Strandkorb-Perle GbR im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird angeführt, dass unser Mandant verschiedene unwirksame Klauseln in den AGB verwendet.

Zudem soll ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung aufgrund fehlerhaften Angaben vorliegen. Ein weiterer Abmahngrund ist die Nichtnennung des redaktionellen Verantwortlichen inkl. Name und Adresse in einem Blog. Ein weiterer Verstoß des UWG soll aufgrund des „versicherten Versands“ und einer 5-Jahres-Garantie vorliegen. Auch soll unser Mandant seine Waren mit unrichtigen Textilfaserbezeichnungen beworben haben und somit gegen die Textilkennzeichnungsverordnung verstoßen haben. Des Weiteren sei eine Werbung mit einer Bestpreisgarantie, deren Einzelheiten unklar seien, wettbewerbswidrig.

Aufgrund dieser aufgeführten Verstöße wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und die Rechtsanwaltskosten der Gegnerin zu erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Strandkorb-Perle GbR

Haben Sie selbst auch eine derartige Abmahnung erhalten? Dann bleiben Sie nicht untätig, da andernfalls ein gerichtliches Verfahren zu Erwarten ist, bei dem Sie mit erheblichen Kosten rechnen müssen. Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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