Abmahnung von LeasingTime.de durch Rechtsanwälte Schlüter, Meyer-Degering & Partner
Die Abmahnung der LeasingTime.de im Einzelnen
Unser Mandant betreibt ebenso wie die Firma LeasingTime.de eine Internet-Datenbank, die er mit einer persönlichen Email einem möglichen Interessenten vorstellen wollte. Die gegnerischen Rechtsanwälte rügen in ihrem Abmahnschreiben eine Email, die unser Mandant einem potentiellen Interessenten geschrieben haben soll. Die Gegenseite sah in dieser angeblichen Kontanktaufnahme jedoch eine unlautere Werbung zum Nachteil der LeasingTime.de und somit einen Verstoß gegen §§ 3, 4 UWG. Daraufhin forderten die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von LeasingTime.de
Oftmals erlegen solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen den Betroffenen ein Verhalten auf, das über dem Erforderlichen liegt. Daher gilt es, jede Abmahnung genau zu prüfen. Aber was tun, wenn man selbst Adressat eines solchen Schreibens geworden ist? Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter. Zögern Sie daher nicht, uns um rechtlichen Beistand zu bitten.