Abmahnung von Aringer durch Rechtsanwältin Schuster
Die Abmahnung von Aringer im Einzelnen
Unser Mandant wurde von einem Mitbewerber abgemahnt, weil er als Unternehmer bei dem Internetauktionshaus Ebay Kunden vermeintlich fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt hat. Ihm wird vorgeworfen, anstatt einer einmonatigen eine zweiwöchige Widerrufsfrist abgegeben zu haben. Die gegnerische Anwältin wirft unserem Mandanten deswegen unlauteres Verhalten wegen des vorgeblichen Fehlers der Widerrufsbelehrung und damit einen Verstoß gegen §§ 3,4 Ziff. 11 UWG aufgrund eines Wettbewerbsvorsprungs durch Rechtsbruch vor.
Auch in diesem Fall wurde unser Mandant aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben und die Kosten der Inanspruchnahme von Frau RA Schuster zu tragen.
Unsere Empfehlung: keinefalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Aringer
Haben auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten? Jeder Abmahnung liegt ein individueller Sachverhalt zugrunde, weshalb eine Abmahnung einer Überprüfung im Einzelfall bedarf. Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir helfen Ihnen gerne – auch bundesweit – im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.