Abmahnung von Systemmarketing GmbH durch Rechtsanwalt Loebisch
Die Abmahnung der Systemmarketing GmbH im Einzelnen
Die Systemmarketing GmbH mahnte unsere Mandantin ab, da angeblich die Unternehmensinhaberin, die im Impressum einer Internetpräsentation erscheint, nicht im Gewerberegister der Gemeinde eingetragen ist. In dem Abmahnschreiben wird insbesondere gerügt, dass es nicht ausreichend sei, nur einen abgekürzten Vornamen anzugeben, was aber beim streitgegenständlichen Impressum der Fall sein soll. In diesem vermeintlich fehlerhaften Namen im Impressum sieht die Gegenseite einen Verstoß gegen das Telemediengesetz. Demzufolge wurde gegenüber unserer Mandantin ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.
Unsere Mandantin wurde aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie die entstanden Kosten zu begleichen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Systemmarketing GmbH
Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten: Da durch die Abgabe für den Erklärenden weiterreichende Folgen und Pflichten entstehen, sollte jede Unterlassungserklärung überprüft werden.
Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Fragen und beraten Sie gerne. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.