Abmahnung von Aringer durch Rechtsanwältin Schuster

09. Dezember 2009
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Unser Mandant wurde wegen angeblich unlauteren Verhaltens abgemahnt, da er bei seinen Angeboten im Internet eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet haben soll.

Die Abmahnung von Aringer im Einzelnen

Unser Mandant wurde von einem Mitbewerber abgemahnt, weil er als Unternehmer bei dem Internetauktionshaus Ebay Kunden vermeintlich fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt hat. Ihm wird vorgeworfen, anstatt einer einmonatigen eine zweiwöchige Widerrufsfrist abgegeben zu haben. Die gegnerische Anwältin wirft unserem Mandanten deswegen unlauteres Verhalten wegen des vorgeblichen Fehlers der Widerrufsbelehrung und damit einen Verstoß gegen §§ 3,4 Ziff. 11 UWG aufgrund eines Wettbewerbsvorsprungs durch Rechtsbruch vor.

Auch in diesem Fall wurde unser Mandant aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben und die Kosten der Inanspruchnahme von Frau RA Schuster zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinefalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Aringer

Haben auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten? Jeder Abmahnung liegt ein individueller Sachverhalt zugrunde, weshalb eine Abmahnung einer Überprüfung im Einzelfall bedarf. Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir helfen Ihnen gerne – auch bundesweit – im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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