Abmahnung der Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ des Künstlers Jan Delay

09. Dezember 2009
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Erneut wurde einer unserer Mandanten von Universal Music GmbH wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrechtgesetz (UrhG) abgemahnt.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

Die gegnerischen Rechtsanwälte werfen unserem Mandanten vor, er habe angeblich bei einem Filesharing-System, oftmals auch Online-Tauschbörse genannt, das Musikwerk „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“ des Künstlers Jan Delay anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt. In diesem vermeintlich unberechtigten öffentlich Zugänglichmachen sah die Gegenseite ihr Urheberrecht am besagten Musikstück verletzt und mahnte daher unseren Mandanten ab.

Des Weiteren forderten sie unseren Mandanten dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um weitere angebliche Rechtsverstöße zu vermeiden. Ferner unterbreiteten die Rasch Rechtsanwälte unserem Mandanten ein Vergleichsangebot, welches ihn zur Zahlung einer vierstelligen Summe verpflichten sollte.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Dem konnten wir aber entgegenhalten, dass sich aus der bloßen Dateiauflistung der vermeintlichen Urheberrechtsverstößen grundsätzlich noch nicht ergibt, dass diese Dateien auch tatsächlich bei einer Online-Tauschbörse zum Download angeboten wurden.

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten? Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Fragen und beraten Sie gerne. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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