Abmahnung von Watchoo.de durch Rechtsanwälte Sandhage

09. Dezember 2009
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Ein weiteres Abmahnschreiben von Watchoo.de ging bei unserem Mandanten ein. Die Gegenseite rügt einen angeblichen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Abmahnung von Watchoo.de im Einzelnen

Die gegnerischen Rechtsanwälte behaupten in ihrem Abmahnschreiben, unser Mandant, der ebenso wie Watchoo.de Uhren vertreibt, sei angeblich einer Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz (ElektroG) nicht nachgekommen. Grundsätzlich soll diese Regristrierungspflicht der fach- und umweltgerechten Entsorgung alter Elektrogeräte dienen, wozu auch batteriebetriebene Uhren gehören.

Durch das vermeintliche Nicht-Registrieren verstoße unser Mandant angeblich in gravierender Weise gegen das ElektroG, womit er sich unlauter verhalten würde. In ihrer Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Sandhage ferner zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf sowie zur vollständigen Erstattung der entstandenen Kosten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Watchoo.de

Bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung ist allerdings Vorsicht geboten: Da durch die Abgabe für den Erklärenden weiterreichende Folgen und Pflichten entstehen, sollte jede Unterlassungserklärung überprüft werden.

Haben Sie vielleicht selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Fragen und beraten Sie gerne. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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