Abmahnung von Digiprotect durch Rechtsanwaltskanzlei Denecke von Haxthausen & Partner
Die Abmahnung von Digiprotect im Einzelnen
Die gegnerischen Rechtsanwälte führen in der Abmahnung aus, dass die IP-Adresse unseres Mandanten mittels einer Software bei einer Internettauschbörse protokolliert wurde, während er in diesem Netzwerk das Musikwerk „You Don´t Know“ des Künstlers „Milow“ anderen Usern zum Download angeboten haben soll. Durch dieses angebliche Bereistellen zum Download wurde das Vervielfälltigungsrecht gem. § 16 UrhG und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG verletzt. Diese Rechte würden allein dem Gegner, Digiprotect, zustehen.
Daher wird von unserem Mandanten verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen und den angegebenen, durch den vorgeworfenen Upload der Musikdatei entstandenen Schaden zu kompensieren. Dieser wird dabei im Rahmen einer Lizenzanalogie errechnet. Danach soll unser Mandant den Betrag zahlen, der für das Recht einer weltweiten Verbreitung zu entrichten wäre. Dabei unterbreiten die gegnerischen Rechtsanwälte ein vermeintlich großzügiges Vergleichsangebot zur Erledigung der Angelegenheit.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abamahnungen der Digiprotect
Die im Entwurf beigefügten Unterlassungserklärungen sind meist sehr weit gefasst und sollten daher stets in rechtlicher Hinsicht überprüft werden.
Haben auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten? Jeder Abmahnung liegt ein individueller Sachverhalt zugrunde, weshalb eine Abmahnung einer Überprüfung im Einzelfall bedarf. Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir helfen Ihnen gerne – auch bundesweit – im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.