Abmahnung der Quante Design GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Dr. Bahr wegen mehrerer angeblicher Wettbewerbsverstöße im Online-Shop
Die Abmahnung der Quante Design GmbH & Co. KG im Einzelnen
Die Quante Design GmbH & Co. KG, die unter anderem Sonnenschirme an Verbraucher vertreibt, will bei unserem Mandanten, der ihr Mitbewerber sei, einige Wettbewerbsverstöße im Online-Shop erkannt haben. Hierzu führt sie Irreführung zur Vorrätigkeit von Artikeln und bezüglich der Versandkosten, Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sowie fehlerhafte AGB an. Hierdurch verschaffe sich unser Mandant einen rechtswidrigen und ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung, wodurch der Quante Design GmbH & Co. KG Unterlassungsansprüche zuständen.
Gefordert werden zum einen die Unterzeichnung einer bereits vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Erstattung der durch die anwaltliche Inanspruchnahme für die Abmahnung entstandenen Kosten. Basierend auf einem Streitwert von EUR 20.000,- ergeben sich hieraus EUR 859,80,-.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Quante Design GmbH & Co. KG
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.