Abmahnung der Zentropa Entertainments23 ApS durch Rechtsanwälte Baumgarten, Brandt

03. Februar 2010
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Vor kurzem wurde einer unserer Mandanten von Zentropa Entertainment23 ApS abgemahnt, da er gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen haben soll. Er habe den Film "Der Antichrist" in einer Internettauschbörse zum Download bereitgestellt, so die gegnerischen Rechtsanwälte.

Die Abmahnung der Zentropa Entertainments23 ApS im Einzelnen

Die gegnerischen Rechtsanwälte behaupten, unser Mandant habe im Rahmen einer Internettauschbörse den urheberrechtlich geschützten Film „Antichrist“ anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten. In einer solchen unberechtigten öffentlichen Zugänglichmachung wäre das Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen, das ein Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem Werke inne haben soll, verletzt.

Die gegnerichen Rechtsanwälte fordern unseren Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassung- und Verpflichtungserklärung auf. Ferner machen die Rechtsanwälte Baumgarten, Brandt auch die entstandenen Abmahnkosten geltend. Zur Beilegung der Angelegenheit unterbreiten die gegnerischen Anwälte ein Vergleichsangebot, welches aus der Zahlung eines erheblichen Betrages besteht.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Zentropa Entertainments23 ApS

Haben Sie vielleicht selbst ein solches Schreiben von den Rechtsanwälten Baumgarten, Brandt erhalten? In diesem Fall sollten Sie bei der Abgabe der meist vorformulierten Unterlassungserklärung Vorsicht walten lassen. Denn mit der Abgabe entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten und Folgen. Lassen Sie daher das erhaltene Abmahnschreiben genauestens prüfen.

Gerne helfen wir Ihnen in Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter. Zögern Sie nicht uns anzurufen.

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