Abmahnung von Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch

09. Juni 2011
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Wieder wurde einer unserer Mandanten von der Universal Music GmbH abgemahnt. Er soll gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen haben, indem er einen Musiktitel im Internet verbreitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben soll.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten, der durch die Rückverfolgung seiner IP-Adresse als mutmaßlicher Störer identifiziert wurde, wird vorgeworfen gegen das Urheberrechtgesetz verstoßen zu haben. Er soll das Album „Loud“ der Künstlerin Rihanna zum Herunterladen im Internet bereitgestellt haben. Da die Gegenseite vorgibt Inhaber der ausschließlichen Verwertungsrechte zu sein, wurde unser Mandant aufgefordert Schadensersatz zu leisten und eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Hier ist Vorsicht geboten, denn solche vorformulierten Unterlassungserklärungen enthalten oftmals zu weit gehende Verpflichtungen.

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten? Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Fragen und beraten Sie gern. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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