Abmahnung von Universal Music GmbH durch Rechtsanwälte Rasch
Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten, der durch die Rückverfolgung seiner IP-Adresse als mutmaßlicher Störer identifiziert wurde, wird vorgeworfen gegen das Urheberrechtgesetz verstoßen zu haben. Er soll das Album „Loud“ der Künstlerin Rihanna zum Herunterladen im Internet bereitgestellt haben. Da die Gegenseite vorgibt Inhaber der ausschließlichen Verwertungsrechte zu sein, wurde unser Mandant aufgefordert Schadensersatz zu leisten und eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH
Hier ist Vorsicht geboten, denn solche vorformulierten Unterlassungserklärungen enthalten oftmals zu weit gehende Verpflichtungen.
Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten? Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Fragen und beraten Sie gern. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

