Abmahnung der Glaszentrum West GmbH durch die Anwaltskanzlei Guido Vierkötter wegen Wettbewerbsverstößen

10. September 2015
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Uns liegt eine Abmahnung der Glaszentrum West GmbH vor, in der Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht geltend gemacht werden. Unser Mandant soll im Rahmen seines eBay-Auftritts mehrere Wettbewerbsverstöße begangen haben.

Die Abmahnung der Glaszentrum West GmbH im Einzelnen

Die Anwaltskanzlei Guido Vierkötter rügt im Namen der Glaszentrum West GmbH mehrere angebliche Wettbewerbsverstöße unseres Mandanten, die  im Rahmen seines Auftritts auf der Internetauktionsplattform eBay erfolgt sein sollen. In dem Abmahnschreiben wird konkret angegeben, er habe den Verbrauchern Informationen bezüglich der Lieferbedingungen und bezüglich dem Termin, bis zu dem der Unternehmer die Ware liefern muss, vorenthalten. Ferner sieht die Glaszentrum West GmbH die Gewährleistungsrechte der Verbraucher durch eine – ihrer Meinung nach – unzulässige Klausel eingeschränkt. Zudem sollen Angaben bezüglich der genauen Höhe von Zusatzkosten, die bei einer Umkreis-Lieferung anfallen, fehlen. Auch die Informationen darüber, ob und wie der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert wird, seien angeblich unzureichend.

Auf Grund dieser und weiterer angeblicher Verstöße fordert die Glaszentrum West GmbH von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem wird die Bezahlung der entstandenen Kosten in Höhe von EUR 865.- gefordert. Diesen Betrag berechnet die Anwaltskanzlei Guido Vierkötter aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 15.000.-.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Glaszentrum West GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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